Seit Juni 2006 kämpfen zehn Betroffene mit Unterstützung von Greenpeace für das Recht auf gute Luft. Dies nachdem die seit über zwei Jahrzehnten bestehende Luftreinhalteverordnung noch in keinem Jahr eingehalten wurde. Nach mehreren eingereichten Rechtsschriften bei verschiedenen Gemeinden, Kantonen und beim Bund ist ein erster juristischer Erfolg eingetreten: Das Regierungsstatthalteramt Bern heisst eine Beschwerde eines Berner Asthmatikers gut.

Zürich. Im November 2006 forderte der Berner
seine Wohnstadt auf, zusätzliche Massnahmen zu Gunsten guter Luft
zu treffen, da sich seine Asthma-Erkrankung in Zeiten erhöhter
Luftbelastungen verschlechtere. In ihrer Verfügung vom April 2007
hielt die Stadt Bern fest, mangels hinreichendem schutzwürdigem
Interesse nicht auf die Anträge des Berner Asthmatikers
einzutreten. Die darauf eingereichte Beschwerde wies die Stadt Bern
im Juni 2007 ab.

Das Regierungsstatthalteramt Bern hat nun die
Beschwerde des Asthmatikers gutgeheissen, die Verfügung aufgehoben
und die Angelegenheit zur Neubeurteilung an die Vorinstanz
zurückgewiesen. Es hält nun fest:

  • Entlang der Hauptverkehrsachsen falle die Schadstoffbelastung
    höher aus als in anderen Gebieten. Deshalb sei der städtischen
    Argumentation nicht zu folgen, wonach alle gleichermassen von den
    Grenzwertüberschreitungen betroffen seien und der Beschwerdeführer
    deswegen nicht mehr als jedermann betroffen sei.
  • In einem ähnlichen Fall entschied das Bundesverwaltungsgericht
    gegen die Beschwerdeführer, weil die beantragten Massnahmen auf
    einer Luftqualitätsverbesserung in der ganzen Schweiz abzielten.
    Diese Logik treffe im vorliegenden Fall nicht zu, da bloss
    städtische Massnahmen verlangt werden.
  • Das Bundesgericht anerkenne, dass bei grossflächigen
    Immissionen ein weiter Kreis von Betroffenen beschwerdelegitimiert
    sein könne. Somit könne im vorliegenden Fall nicht bereits von
    einer Popularbeschwerde gesprochen werden (auf dem Umweg der
    persönlichen Betroffenheit öffentliches Interesse wahrnehmen).
  • Die Stadt Bern zweifle zu Unrecht daran, dass die
    gesundheitlichen Probleme des Asthmatikers auf die
    Grenzwertüberschreitungen zurückzuführen seien. Aufgrund allgemein
    anerkannter Befunde sei klar, dass Asthmatiker wie auch ältere
    Menschen und Kleinkinder bei erhöhter Luftverschmutzung eine
    besondere Empfindlichkeit aufweisen und somit stärker als der
    durchschnittliche Bürger betroffen seien.

Die Klagenden und Greenpeace Schweiz sehen mit
diesem vorläufigen Entscheid ihren beschwerlichen Weg zu Gunsten
des Rechts auf gute Luft bestätigt. Cyrill Studer von der
Greenpeace-Verkehrskampagne sagt dazu: «Dem Recht auf gute Luft
wird im Rahmen der Raucherdebatte in den Innenräumen nachgekommen.
Die Politik, die Behörden und die Justiz müssen endlich auch die
Aussenluft konsequent angehen, auch dann, wenn die anstehenden
Massnahmen vor allem den Strassenverkehr betreffen.»

Entscheid Regierungstatthalteramt Bern (PDF
6.7 MB)

Weitere Informationen bei:

Cyrill Studer, Verkehrskampagne Greenpeace, 044 447 41 13

Greenpeace-Medienabteilung, 044 447 41 11

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