Medienmitteilung des Vereins KlimaSeniorinnen Schweiz zum Urteil A-2992/2017 vom 27. November 2018 des Bundesverwaltungsgerichts

Das Bundesverwaltungsgericht lehnt die Beschwerde des Vereins KlimaSeniorinnen Schweiz und von vier einzelnen Beschwerdeführerinnen gegen den Nichteintretensentscheid des Eidgenössischen Departements für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) ab. Laut Urteil sind Frauen über 75 Jahre nicht stärker von den Auswirkungen des Klimawandels betroffen als andere Bevölkerungsgruppen. Damit verwehrt das Gericht den Klimaseniorinnen die Möglichkeit, sich gegen ihre durch die Klimaveränderung verursachten Grundrechtsverletzungen zu wehren. Der Vereinsvorstand prüft nun den Gang ans Bundesgericht.

Rosmarie Wydler-Wälti, Co-Präsidentin der Klimaseniorinnen: «Ich bin schockiert darüber, dass das Bundesverwaltungsgericht unsere epidemiologisch eindeutig erwiesene, besondere Betroffenheit sowie die individuell erhöhte Betroffenheit der Einzelklägerinnen nicht anerkennt. Das Gericht schreibt, weil alle von den Folgen der Klimaerwärmung betroffen seien, seien wir nicht stärker betroffen als andere. Doch sind die vom Gericht erwähnten zunehmenden Probleme des Wintertourismus, der Wasserwirtschaft oder der hitzebetroffenen Bevölkerung in Städten in keiner Art und Weise der Tatsache gleichzustellen, dass meine Altersgenossinnen heute schon viel häufiger als andere in Folge der zunehmenden Hitzeperioden erkranken und frühzeitig sterben. Ich kann nicht nachvollziehen, warum das Bundesverwaltungsgericht die von uns geltend gemachte Verletzung des Rechts auf Leben und Gesundheit überhaupt nicht geprüft hat.»

Die Klimaseniorinnen reichten im November 2016 beim Eidgenössischen Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) und weiteren Bundesbehörden ihre Klimaklage ein und ersuchten um einen verstärkten Klimaschutz zum Schutz ihrer Grundrechte auf Leben und Gesundheit. Die zunehmenden Hitzeextreme im Sommer führen erwiesenermassen zu einer erhöhten Sterblichkeit und mehr Erkrankungen von älteren Menschen und insbesondere älteren Frauen. Ein Gutachten im Auftrag der Klimaseniorinnen und von Greenpeace, das diesen Mai veröffentlicht wurde [1], trägt das verfügbare Wissen dazu zusammen. Auf die Folgen der steigenden Temperaturen für die Gesundheit der Menschen machten letzte Woche auch die Vereinten Nationen (UN) und 27 führende internationale Forschungsinstitute im Fachmagazin «The Lancet» aufmerksam: Die Klimaerwärmung gefährdet unsere Gesundheit immer stärker, besonders betroffen sind ältere Menschen in Europa [2].

Greenpeace unterstützt die Klimaseniorinnen seit Beginn bei ihrem Kampf um mehr Klimagerechtigkeit. Aus Sicht von Georg Klingler, Klimaexperte bei Greenpeace Schweiz, ist das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts auch deswegen hoch problematisch, weil es dem von der Schweiz ratifizierten Übereinkommen von Paris widerspricht: «Die Präambel des Übereinkommens von Paris erwähnt ausdrücklich die menschenrechtliche Relevanz des Klimaschutzes. Wenn nun aber die Begründung des Bundesverwaltungsgerichts so stehen gelassen wird, führt dies dazu, dass der Klimabereich in der Schweiz zum grundrechtsfreien Raum wird. Das ist nicht haltbar. Die Folgen der Klimaerwärmung verletzen die Grundrechte, das war noch nie so gut dokumentiert und belegt wie heute.»

In diesem Sinn wurde im holländischen Klimafall (Urgenda vs. The Netherlands) entschieden: Ein Berufungsgericht hat den Zusammenhang zwischen dem Klimawandel und dem Recht auf Leben und Gesundheit klar anerkannt und daraus Minimalanforderungen an den Klimaschutz durch den Staat abgeleitet.

Der Vorstand des Vereins KlimaSeniorinnen prüft nun die Anfechtung des Urteils beim Bundesgericht.

Weitere Informationen:

Kontakte Deutsch: 

  • Rosmarie Wydler-Wälti, Co-Präsidentin des Vereins KlimaSeniorinnen, 061 302 96 35, [email protected]
  • Ursula Brunner, Rechtsanwältin der KlimaSeniorinnen, 079 293 0282 / 043 377 66 88, [email protected]
  • Cordelia Bähr, Rechtsanwältin der KlimaSeniorinnen, 078 801 70 34, [email protected]
  • Georg Klingler, Leiter Klima Greenpeace Schweiz: 079 785 07 38, [email protected]

Kontakte Französisch: 

  • Anne Mahrer, Co-Présidente des Aînées pour la protection du climat, 079 249 72 17, [email protected]
  • Raphaël Mahaim, Avocat au Barreau, 079 769 70 33, [email protected]

Quellen: