Der Verein KlimaSeniorinnen Schweiz und vier Einzelgesuchstellerinnen ziehen das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts weiter ans Bundesgericht. Die KlimaSeniorinnen, die mehr als 1200 Schweizerinnen im Alter von 64 Jahren und älter vertreten, fällten den Entscheid einstimmig. 

Nach vertiefter Analyse des Urteils des Bundesverwaltungsgerichtes (BVGer) ist der Verein KlimaSeniorinnen Schweiz zum Schluss gekommen, dass vor allem keine Prüfung der Betroffenheit von älteren Frauen erfolgte. Mit der Urteilsbegründung, die weitestgehend die Ausführungen der Klägerinnen ignoriert, hat das BVGer zudem den Anspruch auf rechtliches Gehör verletzt.

Greenpeace Schweiz unterstützt die Schweizer Klimaklage von Anfang an. Georg Klingler, Klimaexperte von Greenpeace Schweiz, sagte: «Wir bewundern den Mut und die Entschlossenheit dieser älteren Frauen. Sie kämpfen für die Rechte aller, und wir werden sie bei ihren nächsten Schritten weiter unterstützen. Die Gerichte und politischen EntscheidungsträgerInnen müssen erkennen, dass der Klimawandel kein weiteres politisches Spiel ist, sondern eine echte Bedrohung für die Grundrechte. Es ist noch Zeit, um zu verhindern, dass die Klimakrise zu einer Bedrohung für uns alle wird.»

Klimapolitik des Bundes geht zu wenig weit

Das Bundesverwaltungsgericht hat Anfang Dezember 2018 die Beschwerde der KlimaSeniorinnen sowie von vier Einzelgesuchstellerinnen abgewiesen und den Entscheid des Eidgenössischen Departements für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) geschützt. Das UVEK ist auf das von den KlimaSeniorinnen im November 2016 eingereichte Gesuch an den Bund nicht eingetreten, da die KlimaSeniorinnen und die Einzelgesuchstellerinnen nicht klageberechtigt seien.

Im Gesuch vom November 2016 an den Bund legten die KlimaSeniorinnen dar, dass die bis 2020 geltende Klimapolitik und die vom Bundesrat vorgelegten Pläne für eine neue Klimapolitik bis 2030 unzureichend sind. Der Bund geht mit seinen Vorschlägen zum Emissionsreduktionsziel (20 Prozent bis 2020 und 30 Prozent bis 2030 im Inland) und mit den vorgeschlagenen Massnahmen das absolut unzulässige Risiko einer globalen Erwärmung von mehr als 2 Grad ein.

Damit verletzt der Bund die Grundrechte der KlimaSeniorinnen, die mit dem Vorsorgeprinzip in der Verfassung verankerte Pflicht zu präventivem Handeln sowie eingegangene internationale Verpflichtungen. Weder das UVEK noch das Bundesverwaltungsgericht prüften die von den KlimaSeniorinnen geltend gemachten Rechtsverletzungen.

Um eine aus Sicht des Vorsorgeprinzips und der staatlichen Schutzpflichten gerade noch zulässige Temperaturentwicklung von «deutlich unter 2 Grad und möglichst 1.5 Grad» einhalten zu können, muss die Schweiz ihre Reduktionsziele und Massnahmen verschärfen. Bis 2020 sind die Treibhausgasemissionen im Inland um mindestens 25 Prozent sowie bis 2030 um mindestens 50 Prozent gegenüber 1990 abzusenken. Genau diese Forderung wurde im Fall Urgenda gegen die niederländische Regierung schon zweimal gerichtlich bestätigt.

Das BVGer wies die Beschwerde ab und befand, dass die KlimaSeniorinnen nicht stärker von den Folgen des Klimawandels betroffen seien als andere und über kein genügendes schutzwürdiges Interesse verfügen würden. Es folgte damit der Argumentation der KlimaSeniorinnen nicht, dass die zunehmenden Hitzeextreme ältere Frauen in besonderem Masse beeinträchtigen.

Dies obwohl wissenschaftliche Studien belegen, dass ältere Frauen stärker als die Allgemeinheit betroffen sind: Im Hitzesommer 2015 war z.B. das Sterberisiko von 74-85-jährigen Menschen wegen der Hitze gegenüber der Allgemeinheit um 80 Prozent erhöht. Ohne verbesserten Klimaschutz könnte sich das hitzebedingte Sterberisiko bis Ende des Jahrhunderts verdreifachen. Die Einhaltung des deutlich unter 2-Grad-Ziels oder des 1.5-Grad-Ziels gemäss Pariser Abkommen mit effektiven Klimaschutzmassnahmen, die den internationalen Verpflichtungen der Schweiz entsprechen, würde die Risiken eindämmen.

Wegen der mangelhaften Ermittlung des Sachverhalts durch das BVGer ersuchen die KlimaSeniorinnen das Bundesgericht, die notwendigen Sachverhaltsfeststellungen selbst vorzunehmen. Zudem bitten sie um eine zeitnahe Entscheidung. Denn es besteht die Gefahr, dass bei einem zu späten Entscheid die Rechtsbegehren, welche die aktuell gültige Klimapolitik betreffen, aufgrund des fortschreitenden politischen Prozesses gar nicht mehr erfüllt werden können.

Bilder zum Download

Kontakte:

  • Rosmarie Wydler-Wälti, Co-Präsidentin des Vereins KlimaSeniorinnen, 061 302 96 35/ 079 567 67 73, [email protected] (deutsch)
  • Anne Mahrer, Co-Présidente des Aînées pour la protection du climat, 079 249 72 17, [email protected] (französisch)
  • Georg Klingler, Klimaexperte von Greenpeace Switzerland, 079 785 07 38, [email protected]

Die Anwältin: