Die Klimaerwärmung ist eine Gefahr für die Gesundheit. Besonders ältere Frauen leiden unter den Folgen. Mit dem neu gegründeten Verein KlimaSeniorinnen bereiten Direktbetroffene eine Beschwerde vor, um ihre Grundrechte auf Gesundheit für sich und künftige Generationen durchzusetzen. Die Seniorinnen sind überzeugt, dass die vom Bund gesetzten Klimaziele die Grundrechte nicht schützen und damit die Verfassung verletzen.
Im Berner GenerationenHaus trafen sich heute rund 35 Frauen im AHV-Alter, um den Verein KlimaSeniorInnen zu gründen. Über 150 KlimaSeniorinnen planen, die Bundesbehörden einzuklagen, weil diese den Treibhausgasausstoss bis 2020 nur um 20 Prozent reduzieren wollen. Dies genügt nicht, um das im CO2-Gesetz verankerte und auf internationaler Ebene anerkannte Ziel einzuhalten, den globalen Temperaturanstieg auf weniger als 2 Grad Celsius zu begrenzen.
Die aktuellen Klimapläne der Schweiz verfehlen das Ziel, die Bevölkerung von katastrophalen Folgen zu bewahren. Die verantwortlichen Behörden und EntscheidungsträgerInnen nehmen damit eine Verletzung der durch die Verfassung und die europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) geschützten Grundrechte in Kauf. Mit der von Greenpeace unterstütze Klage will der Verein KlimaSeniorinnen erreichen, dass die Schweiz diese unhaltbare Situation korrigiert und ihre Schutzpflichten gegenüber der Bevölkerung und insbesondere älteren Frauen wahrnimmt.
Die Klimaerwärmung verursacht vermehrt extreme Hitzewellen. Ältere Frauen sind davon stärker betroffen als die Allgemeinheit. Die Hitze macht krank und kann vor allem für ältere Menschen tödlich sein. Sie führt zu Herz- und Kreislaufproblemen, im Extremfall zu Dehydrierung, Bewusstlosigkeit und Hitzschlag. Studien zum Hitzesommer 2003 zeigen, dass an den heissesten Tagen die Mortalität bei älteren Frauen stark angestiegen ist.
In vielen Ländern laufen Verfahren, mit denen auf dem Rechtsweg eine stärkere Reduktion von Treibhausgasen verlangt wird. In Holland liegt seit 2015 ein Urteil vor, das den Staat zu wirksamerem Klimaschutz verpflichtet. In der Schweiz wird mit dem Fall juristisches Neuland betreten.
Weitere Informationen finden Sie auf: http://klimaseniorinnen.ch