Mit einem Vermächtnis, auch Legat genannt, können Sie Greenpeace entweder einen festen Betrag oder bestimmte Sachwerte (Immobilien, Kunstwerke, Wertpapiere, eine Lebensversicherung oder andere Wertsachen) hinterlassen. In diesem Fall wird Greenpeace nicht Erbin.
Von einer Erbschaft spricht man, wenn Sie Greenpeace als Miterbin einen prozentualen Anteil Ihres Vermögens hinterlassen. Der Anteil, der Greenpeace zukommen soll, darf nicht höher sein als die freie Quote, die Ihnen in Ihrer Familiensituation zusteht.
Wenn keine Pflichterb:innen existieren, haben Sie die Möglichkeit, Greenpeace als Alleinerbin Ihr ganzes Vermögen zu hinterlassen. Da Greenpeace keine Erbschaftssteuer bezahlen muss, kann Ihre Hinterlassenschaft in vollem Umfang für den Schutz der Umwelt eingesetzt werden.
Lebensversicherung und Vorsorgekonto
Über Lebensversicherungen und Vorsorgekonten (u.a. Säule 3b) können Sie je nach Form und Vertrag ebenfalls verfügen und auch Nonprofit-Organisationen als Begünstigte einsetzen. Am besten erkundigen Sie sich direkt bei Ihrer Versicherung oder Bank, wie Ihre Möglichkeiten genau aussehen. Es empfiehlt sich, Greenpeace über eine Begünstigung zu informieren (z. B. mit einer Kopie), um sicherzustellen, dass Greenpeace ihr Recht erhält.