Am 1. Januar 2023 trat das neue Erbrecht in Kraft. Während die gesetzlichen Erbteile unverändert bleiben, gibt es eine Reduktion bei den Pflichtteilen. Das bedeutet, dass man einen grösseren Handlungsspielraum hat, wer begünstigt wird:
- Der Pflichtteil der Eltern fällt weg.
- Der Pflichtteil der Kinder ändert sich auf ½ des gesetzlichen Anspruchs.
- Die frei verfügbare Quote wird auf die ½ erhöht.
Der Pflichtteil ist ein Anteil des gesetzlichen Erbteils. Er sichert gewissen Angehörigen eine Mindestbeteiligung am Nachlass. Im Schweizer Erbrecht steht dieser Schutz folgenden Erb:innen zu: Nachkommen wie Kindern, bei deren Vorversterben den Enkelkindern, Ehepartner:innen oder Personen in eingetragenen Partnerschaften.
Nur wenn Sie ein Testament verfassen, können Sie also sowohl Ihre Familie grosszügig bedenken als auch weitere Ihnen wichtige Anliegen und Organisationen wie Greenpeace.
Testament-Rechner
Je nach familiärer Situation ist die Quote, über die Sie im Testament frei verfügen können, unterschiedlich hoch. Denn es gibt gesetzliche Vorgaben, die Sie beachten müssen. Anfang 2023 trat zudem das neue Erbrecht in Kraft. Dieses ermöglicht Ihnen mehr Handlungsspielraum, frei zu entscheiden, wer im Testament wie begünstigt werden soll.
Prüfen Sie jetzt mit unserem praktischen Testament-Rechner, wie Ihre persönliche Erbsituation aussieht und wie hoch Ihre frei verfügbare Quote ist.