Greenpeace Schweiz ist ein wichtiger Etappensieg gelungen bei den Bestrebungen, Licht in die Blackbox Beznau zu bringen. Im Streit um eingeschwärzte Unterlagen zum Zustand von Beznau 1 hat uns das Bundesverwaltungsgericht recht gegeben und korrigiert die Geheimhaltungs-Praxis des ENSI.

Die Atomaufsichtsbehörde darf ein 950-seitiges Dokument zur Abnützung des Druckbehälters nicht pauschal einschwärzen. Teile des Dokuments, die keine Geschäftsgeheimnisse enthalten, müssen zugänglich gemacht werden.

Nichtsdestotrotz könnte die Axpo das älteste AKW der Welt mit dem Segen des ENSI bald wieder in Betrieb nehmen. Sollte es soweit kommen, dann schlägt die Zivilgesellschaft Alarm.

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Chronologie 

April 2017: Das Bundesverwaltungsgericht heisst die Beschwerde im Wesentlichen gut und weist das Geschäft ans ENSI zurück. Eine pauschale Einschwärzung ist nicht zulässig.

März 2016: Greenpeace legt beim Bundesverwaltungsgericht Beschwerde ein gegen die ENSI-Verfügung.

Februar 2016: Das ENSI stellt sich vollständig auf die Seite der Axpo und verhindert mittels einer Verfügung die Veröffentlichung.

Januar 2016: Die Axpo sperrt sich gegen die Herausgabe des Berichts – ohne Begründung.

Dezember 2015: Der Öffentlichkeitsbeauftragte (EDÖB) stützt Greenpeace: Das ENSI muss den Bericht entschwärzen (mit Ausnahme von Fabrikationsgeheimnissen).

August 2015: Das ENSI verweigert den Zugang zu 950 Seiten mit der Begründung, diese seien vollständig eingeschwärzt. Lediglich rund 50 Seiten werden zugestellt.

Februar 2015: Greenpeace Schweiz verlangt den Bericht zum Zustand des Reaktordruckbehälters von Beznau 1. Gemäss Gesetz hat das ENSI 30 Tage Zeit, um Stellung zu nehmen.