Neun von der Luftverschmutzung betroffene Personen, verlangen von den Behörden, dass sie ihrer Schutzpflicht nachkommen. Sie sind bereit, basierend auf der Europäischen Menschenrechts-Konvention (EMRK) den Weg bis nach Strassburg zu gehen. Erstmals fordern damit Betroffene ihr Recht auf gute Luft juristisch ein. Die heute an einer Medienkonferenz summarisch vorgestellten Eingaben der Betroffenen stellen den ersten Schritt einer längeren juristischen Kampagne dar, in der sie von Greenpeace unterstützt werden.


© Grasser / Greenpeace

Zürich. Seit über 20 Jahren wird die Luftreinhalteverordnung verletzt. Die gesundheitsschädlichen Grenzwertüberschreitungen bei Ozon, Feinstaub und Stickoxiden werden gemäss Bundesamt für Umwelt auch in den nächsten 15 Jahren eher die Regel als die Ausnahme sein, falls keine grundlegenden Massnahmen ergriffen werden.

Vorerst neun Betroffene wollen zusammen mit Greenpeace die Behörden dazu verpflichten, konkrete Luft-Verbesserungen insbesondere in den Ballungsgebieten einzuleiten. In einer ersten Etappe werden gegenüber diversen städtischen, kantonalen und Bundesbehörden Massnahmen verlangt, die eine weitgehende und konkrete Entspannung bewirken sollen. Wird diesem Recht nach guter Luft nicht entsprochen, eröffnen die Betroffenen den juristischen Weg basierend auf der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK). Die Schweiz ist gemäss EMRK als Unterzeichnerstaat verpflichtet, BürgerInnen vor Beeinträchtigungen durch Drittverursacher zu schützen.