Greenpeace fordert Aufhebung der Freisetzungs-Bewilligungen
Greenpeace hat das Bafu in einem
Schreiben aufgefordert, die Bewilligung für drei
Freisetzungsprojekte mit Gentech-Pflanzen zu sistieren. Das BAFU
fällte seinen Entscheid aufgrund von unvollständigen
Gesuchsdossiers. Denn das Gentechnikgesetz erfordert genau
definierte Informationen zu Gentech-Pflanzen, die ausgesät werden
wollen.
Zürich. Greenpeace hat heute zusammen mit
verschiedenen Umwelt- und Bauernorganisationen das BAFU
aufgefordert, die Freisetzungs-Bewilligungen vom 3. September für
zwei genmanipulierte Weizensorten sowie einer Kreuzung von
Gentech-Weizen und einem Wildgras in Wiedererwägung zu ziehen und
rückgängig zu machen.
Nach genauem Studium der Verfügungen stellt
Greenpeace Verstösse gegen das Gentechnikgesetz fest. Das BAFU
hätte die Gesuchsdossiers der ETH und der Universität Zürich Mitte
Mai so nicht entgegennehmen und in Folge prüfen dürfen. Denn die
Freisetzungsverordnung verlangt für ein Bewilligungsgesuch präzis
definierte Angaben über eine Gentech-Pflanze wie beispielsweise die
genauen Informationen zur gentechnischen Veränderung oder mögliche
schädliche Auswirkungen auf die Umwelt, Tiere oder den Menschen.
Solche Informationen waren in den Gesuchen jedoch nicht voll
umfänglich vorhanden. «Das BAFU hätte die unvollständigen Gesuche
postwendend zurückschicken müssen» sagt Marianne Künzle von
Greenpeace. Das BAFU verlangte am 3. September von den Hochschulen
zwar, dass diese bis Ende Jahr zusätzliche Daten zu den
Eigenschaften der genmanipulierten Pflanzen sowie Resultate aus
Vorversuchen liefern müssen. Diese Forderungen sind aber
unerfüllbar, da es sich dabei auch um Gentech-Weizenlinien handelt,
die zum Zeitpunkt der Gesuchseinreichung noch gar nicht
existierten. Diese Pflanzen in solch kurzer Zeit zu entwickeln und
nach den gesetzlichen Vorschriften seriös zu untersuchen ist
unwahrscheinlich. Auch stellt das BAFU selber fest, dass mehr
Versuche im Gewächshaus durchgeführt werden könnten, um die Risiken
besser abschätzen zu können. Es unterstützt dann aber die Absicht
der Forscher, Risiko-Fragen gleich im Freiland zu klären. Damit
missachtet das BAFU das gesetzlich geforderte Stufenprinzip
(Labor-Gewächshaus-Freiland).
Die erteilten Bewilligungen setzen einen fragwürdigen
Präzedenzfall, indem noch nicht existierende Gentech-Pflanzen mit
minimaler Frist zur Datennachlieferung zur Freisetzung zugelassen
werden. Dies steht mit dem Gentechnikrecht in Widerspruch,
demgemäss Risiken für Mensch, Tier und Umwelt ganz auszuschliessen
sind. «Feststellen zu müssen, dass nebst fehlenden Daten auch
virtuelle Gentech-Pflanzen bewilligt werden, ist schockierend.
Greenpeace hofft, dass das BAFU seine Bewilligungen innert der
Beschwerdefrist nochmals gründlich unter die Lupe nimmt und diesen
Freiland-Experimenten den Riegel schiebt», sagt Marianne
Künzle.
Aufforderung zur Wiedererwägung der
Freisetzungsbewilligung (download 327kb)
Kontakt:
Marianne Künzle, Gentech-Expertin Greenpeace Schweiz 079 410
76 48
Greenpeace-Medienabteilung 044 447 41 11