Im Urteil von Ende Juli 2012 weist das Bundesverwaltungsgericht das Eidgenössische Departement UVEK zurecht und bestätigt die ungeklärten massiven Sicherheitsaspekte am AKW Mühleberg. Greenpeace begrüsst das Urteil und fordert das UVEK auf zu prüfen, ob auch die Voraussetzungen für den Entzug der Betriebsbewilligung des AKW Beznau gegeben sind.
Im Urteil von Ende Juli 2012 weist das Bundesverwaltungsgericht das Eidgenössische Departement UVEK zurecht und bestätigt die ungeklärten massiven Sicherheitsaspekte am AKW Mühleberg. Greenpeace begrüsst das Urteil und fordert das UVEK auf zu prüfen, ob auch die Voraussetzungen für den Entzug der Betriebsbewilligung des AKW Beznau gegeben sind.
Im März 2011 reichten AnwohnerInnen des ABK Mühleberg beim Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK ein Gesuch um Entzug der Betriebsbewilligung des KKW Mühleberg ein. Sie hatten insbesondere wegen des rissbehafteten Kernmantels, der nicht komplett gegen Erdbeben ausgelegten Notsysteme, der nicht dem Stand der Wissenschaft und Technik entsprechenden Notstromversorgung und der Notkühlung Sicherheitsbedenken. Das UVEK ging auf das Gesuch nicht ein und erklärte, die Bedenken der AnwohnerInnen würden in den Zuständigkeitsbereich des Eidgenössische Nuklearsicherheitsinspektorat ENSI fallen. Dieses gewährleiste die laufende Aufsicht, und das UVEK verfüge über keinen Anhaltspunkt für die Annahme, die Betreiberin des AKW Mühleberg komme den Anordnungen und Anweisungen des ENSI nicht nach.
Am 30. Juli 2012 erteilte das Bundesverwaltungsgericht dem UVEK nun einen Rüffel und entschied, dass es sehr wohl auf das Gesuch zum Entzug der Betriebsbewilligung hätte eingehen müssen. Nach wie vor sind nach Meinung des BVG wichtige Sicherheitsaspekte ungeklärt und im Zweifel sei eine Sicherheitsüberprüfung vorzunehmen. Somit gibt das BVG den AnwohnerInnen in mehreren Punkten recht: zum einen bestätigt es die bereits in der Vergangenheit geäusserten Bedenken hinsichtlich der Sicherheit des AKW Mühleberg und zum anderen kann sich das UVEK nicht mehr so einfach mit einem Hinweis auf das ENSI aus der Verantwortung stehlen. Das UVEK wird also seine Hausaufgaben machen müssen und unabhängig vom ENSI die Sicherheit der AKW überprüfen.
Florian Kasser, Atomexperte bei Greenpeace Schweiz, sieht sich in seiner Kritik bestätigt: „Das UVEK weigert sich, seine Hausaufgaben als Bewilligungsbehörde zu machen und seiner Verantwortung gerecht zu werden. Das UVEK muss die Sicherheit der AKW unabhängig prüfen und darf sich nicht einzig auf das ENSI verlassen, das verdächtigt wird, mit den AKW-Betreibern verfilzt zu sein.“
Angesichts der massiven Sicherheitsdefizite in den Schweizer Altreaktoren fordert Greenpeace das UVEK nun auf, jetzt zu prüfen, ob auch die Voraussetzungen für den Entzug der Betriebsbewilligung des AKW Beznau gegeben sind.