Laut Energiekommission des Nationalrates sollen die bestehenden AKW nach 50 Jahren vom Netz. Das ist zwar ein Fortschritt, aber noch nicht genug: Unsere Siede- und Wasserdruckreaktoren bleiben die ältesten der Welt. Greenpeace will dies ändern und lanciert deshalb eine Petition.
Laut Energiekommission des Nationalrates sollen die bestehenden AKW nach 50 Jahren vom Netz. Das ist zwar ein Fortschritt, aber noch nicht genug: Unsere Siede- und Wasserdruckreaktoren bleiben die ältesten der Welt. Greenpeace will dies ändern und lanciert deshalb eine Petition.
Die Umweltkommission des Nationalrates hat in seiner Sitzung vom 9. April 2013 entschieden, die Laufzeit der «alten» Atomkraftwerke auf 50 Jahre festzulegen.
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„Der Blick auf die Länderstatistiken der Internationalen Atomenergiebehörde (IAEA) zeigt, dass Schweizer Atomkraftwerke bereits heute länger in Betrieb bleiben, als Atomkraftwerke derselben Technologie in anderen Ländern“, sagt Greenpeace-Atomexperte Florian Kasser. Das Durchschnittsalter der 55 bereits stillgelegten AKW beträgt 23 Jahre, und im weltweiten Durchschnitt laufen Atomkraftwerke 28 Jahre. „Damit bewegt sich die Schweiz mit ihren Reaktoren im Alter von 43 und 41 Jahren für Beznau I/II und 40 Jahren für Mühleberg in einem gefährlichen Experimentierfeld“.
Auch der Vergleich mit den wichtigsten Ländern mit Atomenergieproduktion zeigt, dass die fünf Schweizer AKW bereits heute mit 37 Jahren überdurchschnittlich lange am Netz sind – auch dann, wenn man die neueren Kraftwerke Gösgen (seit 1979 in Betrieb) und Leibstadt (seit 1984 in Betrieb) einbezieht. „ Deutschland hat alle AKW, die vor dem Jahr 1981 gebaut wurden, aus Sicherheitsgründen abgeschaltet“, betont Kasser.
Mit ihrem Vorentscheid schiebt die UREK die Laufzeiten der Schweizer Altreaktoren weiterhin auf die lange Bank – was die Risiken und Kosten noch weiter in die Höhe treibt und eine echte Energiewende verhindert. 40 Jahre sind genug – dies ist ein Gebot der Vernunft und der Sicherheit!
Unterschreiben Sie deshalb sofort unsere Petition, damit die eidgenössischen Räte und der Bundesrat den Vorentscheid der UREK verbessern und eine Laufzeit von 40 Jahren einführt.