Kein Ausreisevisum für festgehaltene Greenpeace-Aktivistin
Kein Ausreisevisum für festgehaltene Greenpeace-Aktivistin
Die russische Ermittlungsbehörde hat mitgeteilt, dass eine Aktivistin der Arctic 30 das Land nicht verlassen darf. Damit widersetzt sich die Behörde einer Anordnung des Internationalen Seegerichtshof (ISGH), der verfügt hatte, dass die Besatzungsmitglieder des Greenpeace-Schiffes Arctic Sunrise in ihre jeweiligen Heimatländer zurückkehren dürfen.
Die russische Ermittlungsbehörde erklärte der dänischen Aktivistin Anne Mie Jensen in einem Brief, ihren Antrag auf ein Ausreise-Visum nicht zu bearbeiten. Die Anwälte gehen davon aus, dass gleichlautende Bescheide auch an die übrigen nicht-russischen Arktisschützerinnen und Arktisschützer gehen werden. Das könnte bedeuten, dass sie über Weihnachten und möglicherweise weit darüber hinaus in St. Petersburg bleiben müssen.
Der Seegerichtshof hatte im November sowohl die Ermöglichung der Ausreise für die Crew als auch die Freigabe der Arctic Sunrise angeordnet. Damit war der Gerichtshof einem Antrag der Niederlande gefolgt, dem Flaggenstaat des immer noch in Murmansk festgesetzten Greenpeace-Schiffes. Die vom ISGH festgelegte Banksicherheit in Höhe von 3,6 Millionen Euro wurde von der niederländischen Regierung bereits am 29. November hinterlegt. In der letzten Woche stellten Anwälte der Arctic 30 bei der Ermittlungsbehörde Anträge auf Ausreise-Visa für die nicht-russischen Aktivistinnen und -Aktivisten, so dass diese das Land verlassen dürfen und wieder nach Russland zurückkehren könnten, etwa um zu Gerichtsterminen zu erscheinen. In ihrem Schreiben an Anne Mie teilte die Ermittlungsbehörde nun mit, den Antrag nicht an die zuständige Migrationsbehörde (FMS) weiterzuleiten. Effektiv bleibt ihr damit die Ausreise verwehrt, wodurch sich Russland der ISGH-Entscheidung widersetzt. Auch die Arctic Sunrise wird entgegen der ISGH-Anordnung bis auf Weiteres nicht freigegeben.