Die Beschwerde der KlimaSeniorinnen und vier Einzelklägerinnen beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) gegen die Schweiz wirft grundlegende Fragen bezüglich der Menschenrechtsverpflichtungen im Zusammenhang mit der Erderwärmung auf. Ein Urteil des Gerichtshofs wird weitreichende Folgen haben. Darum ist ab sofort die Grosse Kammer des EGMR, bestehend aus 17 Richter:innen, für die Schweizer Klimaklage verantwortlich. Erwartet wird, dass eine öffentliche Verhandlung durchgeführt wird.
Das ist eine gemeinsame Medienmitteilung von KlimaSeniorinnen Schweiz und Greenpeace Schweiz.
Die Klimaklage der KlimaSeniorinnen und der vier Einzelklägerinnen wird am EGMR bereits prioritär behandelt. Nun hat die für den Fall zuständige Kammer entschieden, diesen an die Grosse Kammer abzugeben. Die Grosse Kammer besteht aus 17 Richter:innen, sie wird mit Rechtssachen betraut, die schwerwiegende Fragen zur Auslegung oder Anwendung der Europäischen Menschenrechtskonvention aufwerfen. Nur ganz wenige der am EGMR hängigen Fälle werden in der Grossen Kammer verhandelt.
«Unsere Klimaklage erhält die grösstmögliche Beachtung. Der Gerichtshof hat erkannt, wie dringlich und wichtig es ist, eine Antwort auf die Frage zu finden, ob Staaten durch unzureichende Klimaschutzmassnahmen Menschenrechte verletzen», sagt Rosmarie Wydler-Wälti, Co-Präsidentin der KlimaSeniorinnen. Der Gerichtshof hat sich zwar schon in zahlreichen Fällen mit Verletzungen der Konvention durch negative Umwelteinflüsse befasst. Doch es gibt keinen Präzedenzfall, der sich zu den menschenrechtlichen Verpflichtungen eines Staates im Zusammenhang mit der Erderwärmung äussert.
«Ein Urteil des Gerichtshofs ist daher nicht nur für die KlimaSeniorinnen und die Einzelklägerinnen von grosser Bedeutung, sondern wird auch Auswirkungen auf andere europäische Staaten haben. Gerichte in Europa und aus aller Welt dürften einen Entscheid der Grossen Kammer mit Spannung erwarten», sagt Cordelia Bähr, Rechtsanwältin der KlimaSeniorinnen.
Greenpeace Schweiz, welche die KlimaSeniorinnen seit Beginn unterstützt, begrüsst die Überweisung der Schweizer Klimaklage an die Grosse Kammer. «Wir müssen die Emissionen dringend sehr stark senken, um unser aller Recht auf Leben und Gesundheit zu schützen. Wir hoffen daher auf eine rasche Beurteilung durch den EGMR im Sinne der KlimaSeniorinnen», sagt Klimaexperte Georg Klingler.
Erwartet wird, dass die Grosse Kammer in den kommenden Monaten eine öffentliche Verhandlung ansetzen wird.
Die Klimaklage der KlimaSeniorinnen
2016 gelangten die KlimaSeniorinnen und vier Einzelklägerinnen an den Bund und ersuchten um einen verstärkten Klimaschutz zum Schutz ihrer Grundrechte auf Leben und Gesundheit. Sie stiessen nicht auf Gehör. Das Bundesverwaltungsgericht sowie das Bundesgericht wiesen in der Folge ihre Beschwerden ebenfalls ab. Deshalb reichten die KlimaSeniorinnen im November 2020 eine Beschwerde beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte EGMR in Strassburg ein. Der EGMR verlieh dem Fall im März 2021 Priorität. Wenige Monate später gaben neun internationale und nationale Institutionen sowie Einzelpersonen als Drittbeteiligte eine Stellungnahme zur Schweizer Klimaklage ab (Drittinterventionen). Weitere Informationen: klimaseniorinnen.ch
Kontakte
Deutsch
- Rosmarie Wydler-Wälti, Co-Präsidentin des Vereins KlimaSeniorinnen, 079 567 67 73, [email protected]
- Cordelia Bähr, Rechtsanwältin der KlimaSeniorinnen, 078 801 70 34, [email protected]
- Martin Looser, Rechtsanwalt der KlimaSeniorinnen, 079 481 76 88, [email protected]
- Georg Klingler, Klimaexperte Greenpeace Schweiz, 079 785 07 38, [email protected]
Französisch
- Anne Mahrer, Co-Présidente des Aînées pour la protection du climat, 079 249 72 17, [email protected]
- Raphaël Mahaim, Avocat au Barreau, 079 769 70 33, [email protected]
Italienisch
- Norma Bargetzi, Anziane per la protezione del clima, 079 352 98 89, [email protected]