Das Eidgenössische Departement des Inneren (EDI) hat heute den BeschwerdeführerInnen der Verwaltungsbeschwerde gegen die Zulassung gentechnisch manipulierter Sojabohnen der Monsanto AG durch das Bundesamt für Gesundheit (BAG) die Einspracheberechtigung verweigert – ohne inhaltlich auf die von einer Mehrheit der Schweizer Bevölkerung geteilten Befürchtungen einzugehen. Damit darf ab sofort genmanpulierte Soja der Firma Monsanto in die Schweiz importiert und verkauft werden. Der heutige Entscheid des EDI wird von den unterzeichnenden Organisationen angefochten und ans Bundesgericht weitergezogen.

Bern. Die Argumentation des EDI für das Nichteintreten auf die Beschwerde entbehrt nicht einer gewissen Ironie: Weil von der Zulassung für Lebensmittel «jede Person betroffen» ist (Originalton EDI), sind die unterzeichnenden Organisationen nicht besonders betroffen – und also verfügen sie über keine Beschwerdebefugnis… Offenbar zählen in Ruth Dreifuss› EDI die Interessen der Grosskonzerne mehr als die Anliegen der Mehrheit der Schweizer Bevölkerung, die sich mit allen demokratischen Mitteln seit Monaten gegen die Zwangsfütterung mit Gentech-Soja zur Wehr setzt. So haben im letzten Herbst in nur drei Monaten über 150’000 Schweizer und Schweizerinnen eine Petition gegen den Import von genmanipulierten Lebens- und Futtermitteln unterzeichnet. Sämtliche Meinungsumfragen ergaben eine massive Ablehnung genmanipulierter Esswaren. Zudem ist seit dem 6. März 1997 am Europäischen Patentamt in München ein Einspruch von Greenpeace hängig gegen das Patent für ebendiese Monsanto-Sojabohne, die das EDI jetzt den Schweizern und Schweizerinnen vorsetzen will. Dieses Patent steht nämlich im Widerspruch zum Europäischen Patentübereinkommen, das auch die Schweiz unterschrieben hat. Das Recht der BürgerInnen auf eine freie Wahl ihrer Lebensmittel wird durch die Praxis der erpresserischen Einführung dieser genmanipulierten Soja missachtet und verunmöglicht. Gegen ihren Willen werden die KonsumentInnen nun genötigt, genmanipulierte Nahrung zu kaufen. Ein Grundsatzentscheid in dieser Frage ist nun dringend nötig. Damit nicht weitere Sachzwänge geschaffen werden, muss die Gen-Schutz-Initiative dem Volk möglichst bald zur Abstimmung vorgelegt werden. Die genmanipulierte Soja bringt den KonsumentInnen keinen einzigen Vorteil, aber viele unberechenbare Risiken. Von Interesse ist die genmanipulierte Soja allein für die multinationalen Grosskonzerne der Agro- und Lebensmittelindustrie wie Monsanto, Nestlé und Novartis, die über die Köpfe der Bevölkerung hinweg mit durch Patente geschützten Monopolen die Beherrschung des Nahrungsmittelmarktes anstreben. Mit dem heutigen Entscheid machen sich die Bundesbehörden endgültig zu Steigbügelhaltern der Chemiegrosskonzerne und missachten die demokratisch geäusserten Bedürfnisse der KonsumentInnen. Einzig wirksames Instrument für die Schweizer und Schweizerinnen, der Arroganz und Allmacht der Gentech-Industrie Grenzen zu setzen, bleibt die Gen-Schutz-Initiative.


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