Die Alpeninitiative, Greenpeace, der VCS und die Grünen verlangen, dass der Bundesrat vor einer allfälligen Zustimmung zum Verkehrsdossier den Beweis erbringt, dass der vom Volk beschlossene Alpenschutzartikel auch mit den bilateralen Verträgen noch umsetzbar bleibt. Wenn dessen Umsetzung nicht gewährleistet ist, wird ein Referendum gegen die bilateralen Verhandlungen unausweichlich.
Zürich. Der Bundesrat selbst hat den Betrag von 600 Franken zur Umsetzung des Alpenschutzartikels genannt. Davon ist er jetzt weit entfernt. Gleichzeitig hat er im Bereich der Schutzklauseln der EU weitgehende Zugeständnisse gemacht. Für Umweltorganistionen und Grüne kann der Bundesrat nicht mehr glaubhaft darlegen, wie er insbesondere im Alpenraum die Verlagerung des Güterverkehrs von der Strasse auf die Schiene garantieren kann. Die im Transitvertrag Schweiz-EU von beiden Seiten anerkannte Anrechnung der externen Umweltkosten wird vom Bundesrat gar nicht mehr eingefordert. Umweltorganisationen und Grüne fordern den Bundesrat auf, vor einer allfälligen Zustimmung zum Verkehrsdossier den Beweis zu erbringen, wie er den vom Volk beschlossenen Alpenschutzartikel umsetzen will. Da die marktwirtschaftlichen Instrumente dazu nicht genügen, wird er andere Massnahmen vorschlagen müssen. Eine Subventionierung des Transitverkehrs im Umfang von mehreren hundert Millionen Franken hat beim Volk keine Chance, dies um so weniger, wenn es zu Lasten des öffentlichen Binnenverkehrs geht. Das jetzige Verhandlungsmandat wird als inakzeptabel betrachtet. Die Umweltorganisationen und die Grünen halten an der Umsetzung des Alpenschutzartikels fest. Wenn dessen Umsetzung nicht gewährleistet ist, wird ein Referendum gegen die bilateralen Verhandlungen unausweichlich.
Kontakt:
François Meienberg, Verkehrskampagne 01 / 447 41 41