Der Bundesrat beugt sich in seinem Entwurf zu einem Strommarktgesetz der Stromlobby: Die Fehlinvestitionen in Atomkraftwerke sollen auf die KonsumentInnen abgewälzt werden. Zudem haben sich die Elektrizitätswerke eine Schonfrist von 9 Jahren bis zur vollständigen Liberalisierung ausbedungen – vorerst profitieren davon nur einige wenige Grösstverbraucher.

Zürich. Der Bundesrat beugt sich in seinem Entwurf zu einem Strommarkt-gesetz der Stromlobby: Die Fehlinvestitionen in Atomkraftwerke sollen auf die KonsumentInnen abgewälzt werden. Zudem haben sich die Elektrizitätswerke eine Schonfrist von 9 Jahren bis zur vollständigen Liberalisierung ausbedungen – vorerst profitieren davon nur einige wenige Grösstverbraucher. Allzulange konnten die Elektrizitätswerke dank ihrer Gebietsmonopole Misswirtschaft betreiben. So häuften sich unrentable Investitionen in Atomkraftwerke in der Höhe von 8 Milliarden Franken an, die nun aber entgegen der ursprünglichen Absicht des Bundesamtes für Energie auf die StromkonsumentInnen abgewälzt werden sollen. Damit sind aber noch nicht einmal alle Kosten gedeckt: Es fehlen Rücklagen von mehr als 10 Milliarden Franken für Stillegung, Abbruch und Lagerung der Abfälle. Alle diese Kosten würden bei einem wirklich liberalisierten Markt zur baldigen Stillegung der AKWs führen. Greenpeace verlangt, dass die Elektrizitätswerke diese Kosten selber bezahlen. Die Elektrizitätswirtschaft hat es mit einer vollständigen Liberalisierung nicht eilig und betreibt eine eigene Form von Heimatschutz: Es sollen neun Jahre vergehen, bis auch private StromkonsumentInnen ihren Strom beim EW ihrer Wahl beziehen können – zuvor gilt das Gebietsmonopol. Es ist zu befürchten, dass diese KonsumentInnen den grössten Teil der nichtamortisierbaren Investitionen zu tragen haben werden. Folgende Punkte im Gesetzesentwurf sind zumindest ein Silberstreifen am Horizont: – Es gibt eine Vorrangregelung für erneuerbare Energien. Allerdings fehlt die Verpflichtung, diesen Strom bei der Einspeisung ins Netz kostendeckend zu vergüten. Nur so kann sichergestellt werden, dass sich Photovoltaik und andere zukunftsweisende, saubere Technologien durchsetzen können. – Es wird eine gesamtschweizerische Netzgesellschaft geschaffen. Allerdings muss sichergestellt werden, dass alle Stromanbieter zu gleichen Bedingungen Zugang zu diesem Netz haben, damit keine Diskriminierung der Produzenten erneuerbarer Energien stattfindet.

Kontakt:
David Stickelberger, Energiekampagne 01 / 447 41 41