Alle 38 verurteilten Greenpeace-AktivistInnen erheben Einsprache gegen die drakonischen Strafen, die das Bezirksamt Zurzach Mitte Dezember gegen sie verhängt hat. Grund der Verurteilung: Protestaktionen gegen Atomtransporte bei Beznau, Leibstadt und Gösgen. Die Transporte führten Atommüll in die Wiederaufarbeitungsanlage La Hague (F), wo die Umwelt grossräumig radioaktiv verseucht wird.

Zürich. 38 AktivistInnen der Umweltorganisation Greenpeace waren vom Bezirksamt Zurzach Mitte Dezember zu hohen Bussen – und in einem Fall zu zehn Tagen Gefängnis – verurteilt worden. Grund: Teilnahme an Protestaktionen gegen die umstrittenen Atomtransporte von hochradioaktivem Material nach Frankreich (10.-19. März 97 Beznau, 17. November Gösgen, 29. März 98 Leibstadt). Zumindest im Fall von Gösgen handelte es sich um einen verseuchten Transport. Alle 38 Verurteilten erheben nun Einsprache gegen das Urteil des Aargauer Gerichts. Das Urteil verhöhnt jegliches Rechtsempfinden. Es ist ein Armutszeugnis für die Justiz, wenn AktivistInnen bestraft werden, weil sie gegen ein Umweltverbrechen protestieren. Bei der Verarbeitung des Schweizer Atommülls wird das Meer weiträumig verseucht und dabei Mensch und Umwelt in Mitleidenschaft gezogen. An den Stränden in England und Frankreich baden keine Einheimische mehr, Muscheln und Meerestiere sind radioaktiv verseucht, die strahlende Fracht ist in arktischen Gewässern und in Skandinavien nachweisbar. Irland und Skandinavien fordern vehement ein Ende der Einleitungen, immer mehr Länder verabschieden sich von der schmutzigen Wiederaufarbeitungstechnologie.Weitere zwei Greenpeace-Aktivisten wurden zu Bussen verurteilt, weil sie bei der Rückgabe von 5 Dezilitern radioaktiven Abwässern an die Schweizer Verursacher die Regeln für Gefahrenguttransporte nicht eingehalten hatten. Durch die der Wiederaufarbeitung werden aber Millionen von Litern solcher Abwässer ins offene Meer geleitet – ohne dass die Justiz eingreift. Dies obwohl Greenpeace die Schweizer AKW-Betreiber bei der Bundesanwaltschaft eingeklagt hat, weil die Wiederaufarbeitung die schweizerischen Strahlenschutzgesetzgebung verletzt. Wenn es um Verurteilungen von Greenpeace-Aktivisten geht, mahlen die juristischen Mühlen in der Schweiz allerdings effizienter. Dass es auch anders geht, zeigt die Justiz in Holland: Dort hat das höchste holländische Verwaltungsgericht unlängst einen bereits bewilligten Atomtransport sistiert, weil die Rechtfertigung fehlte. Grundlage für diesen Entscheid war eine EU-Richtlinie, die praktisch identisch ist mit der Schweizer Strahlenschutzgesetzgebung.

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