In den Streit um die Rechtmässigkeit von Atomtransporten und die sogenannte Wiederaufarbeitung abgebrannter Brennelemente kommt Bewegung. Die Bundesanwaltschaft hat verfügt, in der Strafsache gegen die Verantwortlichen der Schweizer AKW-Betreiber und der zuständigen Behörden ein untersuchungsrichterliches Verfahren einzuleiten. Zuständig für die weitere Strafverfolgung ist die Untersuchungsbehörde des Kantons Aargau. Greenpeace fordert das Bundesamt für Energie auf, bereits erteilte Bewilligungen für Atomtransporte zu widerrufen und erneut einen Transportstopp zu verfügen bis ein Urteil in der Sache vorliegt.
Zürich. Die Vereinigungsverfügung der Bundesanwaltschaft geht auf verschiedene Anzeigen zurück, welche Greenpeace seit November 1997 bei der Bundesanwaltschaft eingereicht hatte. Und 1998 klagten auch betroffene AnwohnerInnen aus der Umgebung der Wiederaufarbeitungsanlagen Sellafield (GB) und La Hague (F) wie sowie – im Namen der betroffenen Rangierarbeiter – der Schweizerische Eisenbahn- und Verkehrspersonal-Verband (SEV). Hauptanklagepunkt: unmittelbare Gefährdung der Gesundheit durch die Atomtransporte und die nachfolgende Wiederaufarbeitung des hochradioaktiven Materials.Im Zentrum der Klage steht die Frage der Rechtsgültigkeit der angewandten Bewilligungspraxis für Atomtransporte. Greenpeace ist überzeugt dass der zwingende Rechtfertigungsgrundsatz nicht erfüllt ist. Weiter stellt sich die Frage der Strafbarkeit von Taten im Ausland. Für beide Fragen hatte Greenpeace Prof. Dr. Heribert Rausch, Ordinarius für Umwelt- und Verwaltungsrecht an der Universität Zürich, beauftragt ein Rechtsgutachten zu erstellen. Darin wird die Rechtmässigkeit von Atomtransporten in die Wiederaufarbeitung massiv in Frage gestellt.Greenpeace ist gespannt, wie der Kanton Aargau, bei der Untersuchung der fraglichen Handlungen, der Meinung anerkannter Experten folgen wird. Vom Bundesamt für Energie fordert Greenpeace den sofortigen Rückzug aller bei einer derart unklaren Rechtslage erteilten Bewilligungen für Transporte in die Wiederaufarbeitung. Solche liegen vor für die Atomkraftwerke Leibstadt, Gösgen und Mühleberg. Der Bestimmungsort für diese Transporte ist die Atomanlage im französischen La Hague. Für Sellafield gilt nach wie vor ein Transportstopp. Die Betreiberfirma British Nuclear Fuel Ltd. (BNFL) hat die von der englischen Aufsichtsbehörde geforderten Sicherheitsmassnahmen für die maroden Anlagen in Sellafield bis heute nicht erbracht und wird sie auch in Zukunft nicht erbringen können.
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