Die Unterlagen von zwölf Patentanträgen auf Lebewesen und Gene, die im Europäischen Patentamt (EPA) geprüft werden sollen, präsentiert Greenpeace heute morgen auf einer Pressekonferenz in München. Die meisten Anträge stehen kurz vor der Erteilung und belegen, dass das EPA weiterhin widerrechtlich Patente auf Lebewesen und Gene erteilen will. Da das Amt selbst keiner ausreichenden Kontrolle untersteht und die Gesetzesbrüche nicht geahndet werden, hat Greenpeace jetzt die Originalakten als Beweismittel sichergestellt.
München/Zürich. Unter den Akten befinden sich sieben Anträge von Konzernen, die sich Patente auf Pflanzensorten, Saatgut und sogar die Verfügung über die jeweilige Ernte sichern wollen. Zwei Anträge beanspruchen weitreichende Patentrechte an menschlichen Genen. Ein weiterer Antrag bezieht sich auf Schweine, die in ihrem Körper menschliches Blut bilden sollen.«Obwohl Entdeckungen nicht patentiert werden dürfen, werden routinemäßig Patente auf menschliche Gene erteilt.Und obwohl die Patentierung von Pflanzensorten und Tierarten verboten ist, werden entsprechende Anträge ohne jedes Zögern bewilligt», sagt Bruno Heinzer, Gentech-Experte bei Greenpeace. «Das Vorgehen des Amtes ist illegal.Da die Politik bisher unfähig war, das Amt in seine Schranken zu weisen, sieht sich Greenpeace zu der ungewöhnlichen Maßnahme genötigt, Originalakten sicherzustellen und der Öffentlichkeit zu präsentieren.» Auch die Schweizer Delegation an der Patent-Konferenz in München weigerte sich, auf dieses brennende Thema einzugehen.Aus den Unterlagen ist keinerlei Anstrengung des EPA zu erkennen, weitere Patente auf Mischwesen zwischen Mensch und Tier zu verhindern. Ethische oder rechtliche Einwände gegen derartige Anträge sind den Akten nicht zu entnehmen. Auch nicht im bekannten Fall der Firma Stem Cell Sciences, deren Patentantrag auf Mischwesen zwischen Schwein und Mensch Greenpeace im Oktober veröffentlicht hat und den das EPA angeblich aus ethischen Gründen schon abgelehnt haben will. Tatsächlich gilt der Antrag nur deswegen als zurückgezogen, weil die Firma die Gebühren nicht fristgerecht entrichtete. Die Universität von Massachusetts, die ein Patent auf ein Verfahren zur Herstellung von Mischwesen zwischen Mensch und Rind beantragt hat, hat die Gebühren dagegen bezahlt. Der Antrag wird seitdem weiter bearbeitet – ohne Verweis auf ethische Bedenken.