Gentechnikfirmen und Wissenschaftler beantragen immer mehr Patente auf menschliche Embryonen, Mischwesen aus Mensch und Tier, genverändertes Sperma oder auf Hunderte von Gensequenzen des Menschen. Und dies ist nur eine Auswahl aus den Patentanträgen, die während der letzten zwei Jahre beim Europäischen Patentamt eingingen. Greenpeace veröffentlichte am Mittwoch einen entsprechenden Report.
Berlin. «Viele der Patentanträge sind ein echter Alptraum. Die Gen-Konzerne missbrauchen das Patentrecht schamlos», sagt Dr. Christoph Then, Greenpeace-Patentexperte und Autor des Reports. «Patentanwälte und Industrie blasen zum kommerziellen Sturm auf alles Lebendige. Das Patentrecht war als Motor für Innovation und technische Entwicklung gedacht. Jetzt dient es zur Eroberung und Privatisierung großer Teile der Natur.» In zweijähriger Recherche untersuchten Greenpeace und die Initiative «Kein Patent auf Leben» am Europäischen Patentamt über 1.000 Patentanträge aus den Jahren 1999 und 2000. Es zeigte sich ein erschreckender Anstieg der Patentanmeldungen, die gezielt auf den Menschen gerichtet sind. In den Anträgen werden in einem Atemzug Ansprüche auf die Produktion von seltenen Zootieren, wertvollen Rennpferden und Menschen erhoben. Christoph Then: «Die Patentanträge lassen schlimmste Befürchtungen wahr werden: Es wurden tatsächlich menschliche Embryonen geklont mit dem Ziel, entsprechende Patente anmelden zu können.» Besorgniserregend ist die systematische Ausweitung der Patentansprüche im Bereich der Lebensmittelherstellung: Es wird inzwischen nicht mehr nur das Weizenkorn zur Aussaat, sondern auch das daraus gewonnene Mehl zum Brotbacken beansprucht. Ebenso werden Patentanträge auf Lebensmittel wie Pommes Frites und Ketchup gestellt. Neu sind Anmeldungen, in denen ausdrücklich gentechnikfreie Lebensmittel patentiert werden sollen. Noch vor der Sommerpause 2001 wird der Deutsche Bundestag die Umsetzung der 1998 verabschiedeten EU-Biopatent-Richtlinie (98/44) in deutsches Recht beraten. Nach dem bisherigen Gesetzentwurf von Bundesjustizministerin Herta Däubler-Gmelin soll an der EU-Richtlinie nichts Wesentliches verändert werden. Der Gesetzentwurf erlaubt die Patentierung von Pflanzensorten, Tierrassen und menschlichen Organe und Genen. Das im Gesetzentwurf formulierte Verbot der Patentierung menschlicher Embryonen wäre nur für das Deutsche Patentamt gültig. Da die meisten dieser Patente aber vom Europäischen Patentamt bewilligt werden, wäre das Verbot nahezu wirkungslos. Entsprechend fordert Christoph Then: «Der Bundestag darf die EU-Biopatent-Richtlinie nicht in deutsches Recht umsetzen, sondern muss in Brüssel auf eine Neuverhandlung der Richtlinie drängen. Europa braucht eine Patentrichtlinie, die Patente auf Leben ausschließt.»