Zusammen mit AnwohnerInnen der nuklearen Wiederaufarbeitungsanlagen von La Hague/Frankreich und Sellafield/England reicht Greenpeace heute Beschwerde bei der Geschäftsprüfungskommission des Nationalrats ein. Die GPK soll Verfahrensverschleppungen, Aufsichtspflichtverletzungen, Amtsmissbrauch und Gesetzesmanipulationen abklären, die sich Behördenvertreter zuschulde kommen liessen. Das «Rekordschlafen» der angeschuldigten Beamten versucht Greenpeace heute ins Guiness-Buch der Rekorde eintragen zu lassen.

Bern/Zürich. Die unendliche Geschichte begann am 4. November 1997. Damals reichte Greenpeace bei der schweizerischen Bundesanwaltschaft die erste Strafklage gegen die Betreiber der Schweizer Atomkraftwerke ein, die ihren Atommüll in Sellafield und La Hague wiederaufarbeiten lassen. Im Frühjahr 1998 folgten Strafklagen von AnwohnerInnen der Wiederaufarbeitungsanlagen in La Hague und Sellafield, welche sich auch gegen Eduard Kiener, den damaligen Direktor des Bundesamtes für Energie (BFE) richtet, welcher die Bewilligungen für die Atomtransporte zu den Wiederaufarbeitungsanlagen erteilte. Den Beamten wird Amtsmissbrauch bei der Erteilung atomrechtlicher Bewilligungen und Gefährdung von Menschen durch radioaktive Strahlung vorgeworfen. Das Aufsichtsbeschwerdeverfahren gegen Eduard Kiener und seine Beamten ist nach wie vor hängig. Die Verfahren werden verschleppt und verzögert. Die Rechtsauffassung von Greenpeace wird durch juristische Gutachten namhafter Professoren Schweizerischer Universitäten (Prof. Rausch, Prof. Honsell, Prof. Stratenwerth) untermauert. Tatsache ist jedoch, dass die Schweizer Behörden nicht – wie gesetzlich vorgeschrieben – untersuchen, ob die Strahlenexposition von Mensch und Umwelt gerechtfertigt ist, sondern dass sie die Rechtsgutachten nicht zur Kenntnis nehmen und sich hinter Halbwahrheiten und Ausflüchten verschanzen. Seit bald vier Jahren schlummern die Behörden den Schlaf der Gerechten und decken sich gegenseitig. Greenpeace versucht heute, das «Rekordschlafen» der angeschuldigten Beamten ins Guiness-Buch der Rekorde eintragen zu lassen. Ort: Bundeshaus West, 11.00 Uhr. In der Aufsichtsbeschwerde an die GPK des Nationalrats hält Greenpeace fest: · Das Aufsichtsbeschwerdeverfahren gegen Eduard Kiener und seine Beamten ist nach wie vor hängig. Die Verfahren werden verschleppt und verzögert · Immer noch werden Atomtransporte auf illegaler Basis bewilligt, die eingebrachten Rechtsgutachten werden nicht berücksichtigt · Das Parlament wird mit Halbwahrheiten abgespeist · Das Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) und der Bundesrat verletzen in grober Weise ihre Aufsichtspflicht · Es wird die Untersuchung von mutmasslichen Manipulationen durch BfE-Beamte bei der Erarbeitung des neuen Kernenergiegesetzes beantragt. Im neuen Gesetz wird der in den hängigen Verfahren massgebliche Artikel – Beteiligung an einer Auslandtat – im Geltungsbereich massiv eingeschränkt. Der Verdacht liegt nahe, dass sich BfE-Beamte mit einem Federstrich freisprechen wollten.

Kontakt:

Henriette Eppenberger, Greenpeace Atomkampagne – 079/646 54 23

Medienabteilung Greenpeace Schweiz – 01/ 447 41 11