Greenpeace fordert, dass das BAG (Bundesamt für Gesundheit) dem von Monsanto eingereichten Verlängerungsantrag für Roundup-Ready-Gentech-Soja als Lebensmittel nicht zustimmt. Zurzeit deutet alles darauf hin, dass das BAG in Kürze den Antrag gutheisst, was einem Verstoss gegen die Lebensmittelverordnung gleich käme. Diese fordert, dass allfällige gesundheitliche Implikationen ausgeschlossen werden können. In der Gentech-Soja von Monsanto wurde aber in den letzten Monaten eine Reihe von Anomalien entdeckt. Ein belgisches Forscherteam spürte zudem eine mysteriöse Gensequenz in der Gentech-Soja auf, deren gesundheitliche Auswirkungen unbekannt sind.
Bern. Genau vor fünf Jahren, am 20. Dezember 1996, hat das BAG der Gentech-Soja von Monsanto die Bewilligung als Lebensmittel erteilt. Der von Monsanto eingereichte Verlängerungsantrag ist noch hängig, die Bewilligung scheint aber für das BAG eine reine Formalität zu sein. Dies obwohl die Lebensmittelverordnung für eine Bewilligung verlangt, dass «nach dem aktuellen Stand der Wissenschaft eine Gesundheitsgefährdung ausgeschlossen werden kann». (Art. 15 LMV).
Bereits am 15. August 2001 wies Greenpeace das BAG darauf hin, dass die Gentech-Soja (RRS) von Monsanto eine unbekannte Gen-Sequenz enthält, die bisher noch kein Molekularbiologe entschlüsseln konnte. Am 31. August forderte Greenpeace in einer Aufsichtsbeschwerde an das Eidgenössiche Departement des Innern den Rückzug der Lebensmittelbewilligung für die mysteriöse Gentech-Soja und eine Verschärfung des ungenügenden Bewilligungsverfahrens. Das BAG reagierte mit vagen Ausflüchten und versteckte sich hinter Behauptungen von Monsanto, statt die Erkenntnisse unabhängiger Wissenschaftler ernst zu nehmen und eigene, sorgfältige Abklärungen vorzunehmen. Dies obwohl Greenpeace eine ganze Reihe neuer wissenschaftlicher Bedenken vorgelegt hatte.
In diesem Zusammenhang ist auch festzuhalten, dass bezüglich RRS von Anfang an die Versuchsanordnungen in Bezug auf potenzielle Gesundheitsgefährdungen nicht genügend aussagekräftig waren (wie bereits in der Aufsichtsbeschwerde und in der Ergänzung vom 10.12. festgehalten): Voraussetzung für die Bewilligungserteilung ist nach LMV Art. 15 Abs.3, dass «ausgeschlossen werden kann», dass es zu einer Gesundheitsgefährdung kommt. Das BAG stellt dieses gesundheitliche Vorsorgeprinzip auf den Kopf, wenn es (in seiner Antwort vom 17.10.) behauptet, eine «akute Gefährdung der Gesundheit» sei nötig für einen Bewilligungs-Widerruf. Nicht die KonsumentInnen von Gentech-Food haben zu beweisen, dass sie dadurch keine Schäden erleiden, sondern die Behörden haben sicherzustellen, dass solche ausgeschlossen werden können!
Kontakt:
Die Aufsichtsbeschwerde/Ergänzung ans EDI, sowie die Studie über die unbekannten Gen-Sequenz sind erhältlich bei:
Bruno Heinzer, Greenpeace Gentech-Kampagne 079 / 400 88 31
Greenpeace Medienabteilung 01 / 447 41 11