Seit eineinhalb Jahren liegen beim Aargauer Untersuchungsamt mehrere Strafanzeigen von Greenpeace. Bis heute ist die Aargauer Behörde nicht sichtbar tätig geworden. Der mutmassliche Grund: zu knappe finanzielle und personelle Resourcen. Greenpeace bietet darum an, 10‘000 Franken für den Beizug externer Fachleute beizusteuern, wenn die längst überfälligen Abklärungen speditiv angegangen werden.

Aarau/Zürich. 1997 reichte Greenpeace Strafanzeige gegen Beamte der Aufsichtsbehörde (HSK, Hauptabteilung für die Sicherheit der Kernanlagen) ein. Ein Jahr später folgten weitere Anzeigen von Anwohnerinnen und Anwohnern der Wiederaufarbeitungsanlagen La Hague/Frankreich und Sellafield/Grossbritannien. Anlass gaben die Abtransporte von abgebrannten Brennelementen ins Ausland. Dort trägt schweizerischer Atommüll zur radioaktiven Verseuchung der Umwelt bei. Laut Gutachten der Rechtsprofessoren H. Rausch und G. Stratenwerth ist dies mit dem Strahlenschutz- und Atomrecht der Schweiz und mit den von ihr übernommenen internationalen Verpflichtungen zum Schutz der Meere nicht zu vereinbaren. Hängig sind auch mehrere Strafverfahren gegen Aktivistinnen und Aktivisten von Greenpeace. Sie verstehen ihre Aktionen als Notwehrhilfe für die Betroffenen in La Hague und Sellafield, um grössere Strahlenschäden abzuwehren.

Am 13. Oktober 2000 fasste die Bundesanwaltschaft diese Verfahren zusammen und gab der Aargauer Justiz den Auftrag, die Grundsatzfrage zu klären, ob mit den Transporten in die Wiederaufarbeitung Straftaten begangen wurden. Im Zentrum steht dabei die Frage, ob diese Transporte geltendem Recht entsprechen oder nicht. Am 18. Oktober 2000 übertrug das Obergericht die Führung der Untersuchung dem Aargauer Untersuchungsamt. Seither ist diese Behörde scheinbar überhaupt nicht tätig geworden. Fehlt es am politischen Interesse, dieser für die Aufsichtsbehörde und die Atomwirtschaft heiklen Frage nachzugehen? Oder ist das Kantonale Untersuchungsamt, das über bloss fünf Untersuchungsrichter verfügt, finanziell und personell überfordert? Greenpeace geht davon aus, dass die Behörde die schwierige Aufgabe ohne externe Fachleute kaum lösen kann, und bietet deshalb 10’000 Franken für den Beizug geeigneter Fachleute an, wenn das Untersuchungsamt den Vorschlag für das Expertengremium und die von diesem zu beantwortenden Fragen innert einem Monat unterbreitet. Der Scheck, der am Amtssitz an der Laurenzenvorstadt 123 in Aarau am Mittwoch, 13. Februar, überreicht worden ist, soll zwar den Start der längst überfälligen Rechtssuche beschleunigen, keinesfalls aber deren Ergebnis beeinflussen.
Der Bundesrat möchte inzwischen den Stopp der Wiederaufarbeitung – eine langjährige Greenpeace-Forderung – im neuen Atomrecht verankern, wenn auch mit zu langer Übergangsfrist. Der Ständerat hat diesen Vorschlag jedoch zu einem Moratorium abgeschwächt, das die Umweltverseuchung in England und Frankreich um Jahre verlängert. Es liegt nun am Nationalrat, diese unrühmliche Rolle der Schweiz als internationale Atomverseucherin zu beenden. Erstaunlich ist nur, das darüber noch politisch diskutiert werden muss, obwohl die Schweiz die Abkommen zum Schutz der Meere schon längst unterzeichnet hat.

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