Die Einspruchsabteilung des Europäischen Patentamtes (EPA) in München hat das im Februar 2000 von Greenpeace aufgedeckte Embryo-Patent «EP 695 351» der Universität Edinburgh zum großen Teil widerrufen. Alle Ansprüche auf menschliche embryonale Stammzellen sowie menschliche Embryonen wurden gestrichen. Enthalten bleiben nur Ansprüche auf menschliche Zellen, die nicht von Embryonen stammen.
München. «Es ist ein Erfolg für Greenpeace und
die anderen Einsprechenden, dass der menschliche Embryo und
embryonale Stammzellen aus diesem Skandal-Patent ausgenommen
wurden», sagt Bruno Heinzer, Gentechnik- und Patentexperte von
Greenpeace.
Die Patentprüfer begründen die weitreichende
Einschränkung des Patents damit, dass wesentliche Teile des
Patentes technisch gar nicht durchführbar seien. Auch den ethischen
Einwänden der 14 Einspruchsparteien wurde zum Teil statt gegeben.
Denn Patente auf die kommerzielle Verwertung menschlicher Embryonen
sind durch die Gen-Patentrichtlinie der EU (98/44/EG) verboten.
«Der Fall zeigt deutlich, dass die EU
Gen-Patentrichtlinie nicht ausreicht, um in Zukunft Patente auf
menschliche Embryonen zu verhindern», sagt Heinzer. Denn ein
Vergleich mit früheren Entscheidungen zeigt die Willkür, mit der
das Amt die Gen-Patentrichtlinie auslegt. Beispiel EP 322240: Ende
August 2001 lehnte der Patentprüfer einen Einspruch auf das Patent
auf Mischwesen aus Mensch und Tier ab, obwohl das Amt auch in
diesem Fall davon ausgeht, dass das Patent eine kommerzielle
Verwertung menschlicher Embryonen umfasst.
Die Richtlinie muss Patente auf Embryonen, auf
Teile des menschlichen Körpers, auf Lebewesen und ihre Gene
ausdrücklich und unmissverständlich verbieten. Sonst bleiben
ethische Fragen weiterhin der Willkür einzelner Patentprüfer
ausgeliefert.
Nach Recherchen von Greenpeace sind inzwischen
über ein Dutzend weitere Patente beantragt, die auch menschliche
Embryonen mit umfassen, darunter auch Anträge der Universtät
Edinburgh. Wahrscheinlich wird das Patentamt auch noch einmal
Gelegenheit haben, sich mit dem Embryo-Patent zu befassen. Es wird
erwartet, dass die Patentinhaber gegen die heutige Entscheidung der
Amtes Einspruch vor der Technischen Beschwedekammer einlegen.Das
neue Schweizer Patentgesetz, mit dem Patente auf Gene und Lebewesen
erstmals legitimiert würden, geht jetzt ins Parlament. Im
bundesrätlichen Entwurf heisst es unter anderem «ein durch
Isolierung gewonnener Bestandteil des menschlichen Körpers,
einschliesslich der Sequenz oder Teilsequenz eines Gens, ist
patentierbar.» Greenpeace fordert die Schweizerischen Räte auf, die
Patentierbarkeit von Leben zu verbieten.
Lebewesen und deren Gene dürfen nicht patentierbar sein. Der
Entwurf des neuen schweizerischen Bundesgesetzes über die
Erfindungspatente muss entsprechend geändert werden.
Kontakt:
Greenpeace Medienabteilung 01 / 447 41 11