Greenpeace ist über den heutigen Entscheid des Bundesrates empört. Er hat die Beschwerde der ETH gegen den BUWAL-Entscheid zum Gentechweizen gutgeheissen. Das Bundesamt für Umwelt, Wald und Landschaft hatte im letzten November nach sorgfältiger Prüfung den Freisetzungsversuch abgelehnt. Nun hat Bundesrat Leuenberger offensichtlich dem Druck der Gentech-Lobby nachgegeben und den Schutz von Mensch und Umwelt hinten angestellt. Da es gegen die Weizenkrankheit Stinkbrand bereits funktionierende, umweltschonende Rezepte gibt, ist dieses von der ETH angestrebte Freiland-Experiment mit Gentech-Weizen ein unnötiges Spiel mit dem Feuer.

Bern. Die Schweizer Äcker waren bisher von
Gentech-Pflanzen verschont geblieben. Dies ist nicht nur aus
Umweltschutzgründen zu begrüssen, sondern bietet auch einen
ökonomischen Vorteil für die auf Qualität setzende Schweizer
Landwirtschaft, die sich so einer garantiert gentechfreien
Produktion rühmen kann. «Mit dem heutigen Entscheid wird die Türe
für Gentech-Anbau wieder aufgestossen», sagt Bruno Heinzer,
Gentech-Experte von Greenpeace. «Wir werden alle Mittel
ausschöpfen, um die Freisetzung von Gentech-Pflanzen zu verhindern
und die Bevölkerung und Umwelt vor deren unabsehbaren Auswirkungen
zu schützen. Experimente gehören ins Labor und nicht aufs freie
Feld. Eine Ansicht, die gemäss einer von uns im August in Auftrag
gegebenen Umfrage von 73.3% der Schweizer und Schweizerinnen
geteilt wird.» Im Feldversuch soll genmanipulierter Weizen
freigesetzt werden, der mit drei Fremdgenen gegen die Pilzkrankheit
Stinkbrand immunisiert wurde. Unter den Fremdgenen findet sich ein
KP4-Killer-Gen, ein Herbizidresistenz-Gen und ein
Ampicillin-Resistenz-Gen, das resistent ist gegen das in der
Medizin weit verbreitete Antibiotika Ampicillin. Stinkbrand stellt
für die Schweizer Landwirtschaft kein Problem dar und der seltene
Pilzbefall kann mit viel sanfteren Methoden angegangen werden als
mit der Gentech-Keule (z.B. mit Warmwasser-oder
Milchpulver-Beizung).Der UVEK-Entscheid über den Kopf der
betroffenen Bevölkerung und des zuständigen Amtes hinweg schafft
nun, unmittelbar vor der Verabschiedung der Gen-Lex einen
Präzedenzfall, welcher der dem Nationalrat vorgeschlagenen
Gesetzesvorlage zuwiderläuft. Sachlich spricht nach wie vor alles
gegen eine Bewilligung: Der Standard des Gesuchs ist ungenügend. An
Freisetzungsversuche muss die Mindestanforderung gestellt werden,
dass die Organismen vorgängig eingehend charakterisiert und mit
einer optimalen Risikoforschung begleitet werden. Beides ist beim
ETH-Gesuch nicht der Fall. Zudem hat sich bei Versuchen im
ËTH-Gewächshaus nach der Gesuchseinreichung herausgestellt, dass
die transgenen Weizenpflanzen gar nicht funktionieren. Sie wurden
sogar stärker vom Stinkbrand als die konventionellen
Vergleichspflanzen befallen.

Kontakt:

Bruno Heinzer, Genschutz-Kampagne Greenpeace Schweiz – 079 400
88 31

Greenpeace Medienabteilung – 01 447 41 11