Das US-Verteidigungsministerium lässt derzeit Chemiewaffen entwickeln, die in klarem Widerspruch zum Chemiewaffen-Vertrag stehen, den die USA 1997 ratifizierten. Aus Dokumenten, die dem Hamburger Greenpeace Magazin vorliegen, geht hervor, dass US-Militärs am Einsatz von Medikamenten als Waffen arbeiten.
Hamburg/Zürich. Die Forschung steht unter der
Leitung des Direktorats für nicht-tödliche Waffen (JNLWD) in
Quantico/Virginia, einer Abteilung der US-Marine. Bereits im Jahr
2000 recherchierten Wissenschaftler der Pennsylvania State
University, welche Medikamente sich für den militärischen Einsatz
als Chemiewaffen eignen. Nach Informationen der
deutsch-amerikanischen Abrüstungsinitiative Sunshine-Projekt zählen
dazu Beruhigungsmittel wie Valium und Antidepressiva
(Stimmungsaufheller) wie Prozac (deutsch: Fluctin). Empfohlen werde
darüber hinaus die Erprobung von weitaus gefährlicheren Substanzen
wie Party-Drogen («club drugs»), von krampfauslösenden Medikamenten
(«convulsants») und sogar von Arzneien, die wegen gravierender
Nebenwirkungen nicht zugelassen wurden.
Weil diese «nicht-tödlichen Waffen�� die
Hemmschwelle zum Einsatz von Chemiewaffen senken und eine
unkontrollierbare Eskalation auslösen können, ächtet sie die
C-Waffen-Konvention. «Das US-Programm reicht weit über Tränengas
und Pfefferspray hinaus, und selbst diese Mittel sind Soldaten in
Kriegseinsätzen verboten», sagte Daniel Feakes, Experte für
C-Waffen an der britischen University of Sussex, dem Greenpeace
Magazin.
Die inhalierbaren Varianten der Arzneien sollen
in neuartigen Granaten verschossen werden. Um solche Trägersysteme
zu entwickeln und zu testen, finanzierte das US-Militär 2001 und
2002 mindestens fünf Projekte in militärischen und akademischen
Einrichtungen. Nach Informationen des Greenpeace Magazins fertigte
der Rüstungskonzern General Dynamics bereits spezielle
81-mm-Granaten, die beim Aufschlag die Arzneien als Gaswolke
freisetzen. Ihre Reichweite von 2,5 Kilometern belegt nach Ansicht
von Daniel Feakes, dass die Geschosse militärischen Zwecken dienen.
Bei innerstädtischen Polizeieinsätzen, etwa Demonstrationen,
Tumulten und Krawallen, genügten Reichweiten von zehn bis 50
Metern.