Heute haben betroffene AnwohnerInnen zusammen mit Greenpeace und IP-Suisse den UVEK-Entscheid vom 21. Februar, welcher der ETH den Anbau von Gentech-Weizen in Lindau/ZH ab sofort möglich gemacht hätte, ans Bundesgericht weitergezogen. Der Gang ans Bundesgericht richtet sich gegen den Entscheid des UVEK, dem Rekurs von AnwohnerInnen, Bauern und Umweltverbänden gegen den Versuchsanbau die aufschiebende Wirkung abzusprechen.
Zürich/Bern. Das UVEK hatte der Beschwerde von
Greenpeace, von AnwohnerInnen des Versuchsfeldes sowie von der IP
Suisse vom 30. Januar 2003 am 21. Februar die aufschiebende Wirkung
entzogen. Begründet wurde der Entzug der aufschiebenden Wirkung vor
allem damit, dass der Freisetzungsversuch keine Gelder des
Nationalfonds (SNF) mehr erhalten würde. Am 28. Februar hat aber
die Abteilung IV des SNF bestätigt, dass der ETH-Versuchsleiter Dr.
Sautter jederzeit ein neues Gesuch für Nationalfondsgelder bei der
Abteilung III einreichen kann.
Mit dem Entzug der aufschiebenden Wirkung
versucht das UVEK vollendete Tatsachen zu schaffen, bevor es die
Beschwerde inhaltlich überprüft hat. Dieses Vorgehen widerspricht
jedem Rechtsempfinden und ist für die BeschwerdeführerInnen nicht
akzeptabel Deshalb ziehen sie diesen Entscheid heute ans
Bundesgericht weiter und verlangen eine superprovisorische
Anordnung der aufschiebenden Wirkung.
Kontakt:
Bruno Heinzer, Gentech-Kampagne Greenpeace Schweiz 079 / 400 88
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Greenpeace-Medienabteilung 01 / 447 41 11