Das Europäische Parlament hat soeben die neue Gesetzgebung für den Umgang mit Gentechlebens- und Futtermitteln verabschiedet. Es müssen sämtliche Lebens- und Futtermittel gekennzeichnet werden, die mehr als 0.9 Prozent GVO-Anteil einer Zutat aufweisen. Dies betrifft nicht nur Hauptbestandteile und Zusatzstoffe, sondern auch Zucker, Öl, Glukose, Alkohol oder Stärke, worin DNA-Spuren eines genmanipulierten Organismus aufgrund der Verarbeitungsweise nicht mehr nachweisbar sind.
Zürich/Strassburg. In der Schweiz muss ein Lebensmittel erst ab einem Grenzwert von 1 Prozent gekennzeichnet werden. Dies aber nur bei Produkten, wo DNA-Spuren genmanipulierter Organismen vorhanden sind. Aus genmanipuliertem Mais gewonnene Stärke würde hier folglich ohne Kennzeichnung verkauft, in der EU muss jedoch ein Hinweis auf der Verpackung stehen.
Es ist nicht ersichtlich, warum EU-KonsumentInnen umfassendere Wahlfreiheit durch ein strengeres Kennzeichnungsgesetz zugestanden wird als Schweizer KonsumentInnen.
Greenpeace fordert deshalb den Bundesrat auf, die am 21. März 2003 im Rahmen des Gentechnikgesetz verabschiedete Kennzeichnungspflicht an die neue EU-Gesetzgebung anzupassen!
Kontakt:
Marianne Künzle, Gentech-Kampagne Greenpeace Schweiz 079 / 410 76 48
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