Der Schutz der BürgerInnen und der Umwelt vor gefährlichen Chemikalien und Industrie-Giften genügt im vorliegenden PARCHEM-Entwurf nicht. Greenpeace kritisiert, dass viele besonders Besorgnis erregende Chemikalien wie Hormonaktive oder Dauergifte (POPs) unreglementiert bleiben und der Industrie gegenüber weit reichende Zugeständnisse gemacht werden. Der Bundesrat muss strengere Bestimmungen zur Anhebung des Schutzniveaus vor gefährlichen Chemikalien erlassen und darf die rasanten Entwicklungen in der EU nicht verschlafen. Das Verordnungspaket zum neuen Chemi-kalienrecht weist aber in die richtige Richtung. Die undifferenzierte Zulassungsregelung in der Pflanzenschutzmittel-Verordnung (PSMV) gefährdet den gesamten Bio-Landbau.

Zürich. Der vorliegende PARCHEM-Entwurf zur
Neuorganisation des veralteten Schweizer Chemika-lienrechts von
1972 enthält einzelne Verbesserungen, insgesamt jedoch genügt
dieser nicht. Eine einseitig wirtschaftlich orientierte
Harmonisierung mit den EU-Bestimmungen vom Stand 1996 baut zwar
Handelshemmnisse ab, ignoriert aber alle fortschrittlichen
Entwicklungen in der EU der letzten Jahre (Weissbuch 2001 und
REACH-Verfahren zur Erfassung der 100’000 ungetesteten Chemikalien
auf dem Markt, das voraussichtlich 2007 rechtsbindend wird). Diese
Entwicklungen sind für die Chemikaliensicherheit notwendig.

Greenpeace ist der Meinung, dass PARCHEM wie
geplant 2005 in Kraft treten soll. Das Schweizer Chemikalienrecht
muss aber jetzt schon die progressiven Grundsätze des
EU-Weissbuches/REACH übernehmen und darf keinesfalls die wenigen
fortschrittlichen Schweizer Bestimmungen preisgeben, die über den
alten Schutzbestimmungen der EU von 1996 liegen (z.B.
Phosphatverbot in Waschmitteln zur Eindämmung der Überdüngung
unserer Gewässer) oder die durch internationale Konventionen
gestützt werden (z.B. Verbot von gewissen POP-Vorläufersubstanzen
und anderen Dauergiften).

Greenpeace fordert die explizite Verankerung
der Substitutionspflicht, wonach gefährliche Chemikalien
kontinuierlich durch sicherere bzw. umweltfreundlichere
Alternativen ersetzt werden müssen. Insbesondere Stoffe mit
gefährlichen Eigenschaften wie Nicht-Abbaubarkeit oder
Anreicherungsfähigkeit oder hormonelle Aktivität müssen gleich
behandelt werden wie zum Beispiel Krebs erregende Stoffe.
Greenpeace kritisiert die Herausnahme der Zwischenprodukte aus der
Anmeldepflicht, was ein unnötiges Geschenk an die Industrie ist.
Bei Nicht-Anmeldung findet keine Chemikalien-Kontrolle statt. Doch
die Unkenntnis wiegt schwer. Denn gerade in Zeiten des Terrorismus
ist ein gutes Risiko-Kontrollsystem wichtig. Greenpeace bemängelt
des Weiteren das System der Selbstverantwortung resp.
Selbstkontrolle der Industrie. Diese ist nur so gut ist wie die
Kontrolle der Selbstkontrolle durch die Behörden. Doch diese sind
infolge von Personalabbau kaum in der Lage, ihre Kontrollfunktion
ausreichend wahrzunehmen. Auch die Anforderungen an die
Sachkenntnis in den Betrieben sowie der allgemeine Ausbildungsgrad
der Chemikalien-Ansprechpersonen sind mangelhaft geregelt.

Bei der gleichzeitig stattfindenden
Totalrevision der Pflanzenschutzmittel-Verordnung (PSMV) fordert
Greenpeace eine differenzierte Regelung für Naturstoffe. Durch die
hohen Zulassungs-anforderungen ist der gesamte Bio-Landbau in
Gefahr. Präparate, die für den Bio-dynamischen Landbau bestimmt
sind, dürfen nicht gleich behandelt werden wie synthetische
Wirkstoffe. Das Bundesamt für Landwirtschaft hat es wieder einmal
versäumt, durch eine klare Gesetzgebung die Weichen richtig zu
stellen.

Kontakt:

Greenpeace Chemiekampagne, Matthias Wüthrich 01 447 41 31

Greenpeace Medienabteilung 01 447 41 11