Greenpeace reicht Stellungnahme zu Freisetzungs-Gesuchen ein

Greenpeace Schweiz sowie die 13
Organisationen VKMB Kleinbauern-Vereinigung, Pro Natura, Stiftung
für Konsumentenschutz SKS, Schweizer Tierschutz STS, WWF Schweiz,
Bio Suisse, Blauen-Institut, Forum GenAu, Public Eye on Science,
Basler Appell gegen Gentechnologie, Ärztinnen und Ärzte für
Umweltschutz, StopOGM und IP Suisse haben heute zu den geplanten
Freiland-Experimenten der Universität Zürich und der ETH mit
Gentech-Pflanzen Stellung genommen. Die Frist für Stellungnahmen
zuhanden der Bewilligungsbehörde BAFU läuft heute ab.
Hauptkritikpunkt ist, dass das Gentechnikgesetz nicht eingehalten
wird. Es fehlen relevante Resultate zur Einschätzung möglicher
negativer Auswirkungen auf andere Lebewesen in geschlossenen
Systemen. Das BAFU ist aufgefordert, alle drei Bewilligungsgesuche
abzulehnen.

Zürich. Die Universität Zürich und die ETH
wollen von 2008 bis 2010 verschiedene Freiland-Experimente mit
pilzresistenten Gentech-Weizensorten sowie einer Kreuzung von
Gentech-Weizen und einem Wildgras durchführen. Greenpeace und die
obgenannten Organisationen haben die Gesuche gründlich geprüft und
dem BAFU eine Liste von offenen Fragen zukommen lassen. Nach dem
Gentechnikgesetz (GTG Art.6, Absatz 2) darf nur eine Bewilligung
für eine Freisetzung von Gentech-Pflanzen zu Forschungszwecken
erteilt werden, wenn die angestrebten Erkenntnisse nicht durch
Versuche in geschlossenen Systemen gewonnen werden können. Die
vorliegenden Freisetzungs-Projekte erfüllen diese Forderung klar
nicht. Die Hauptkritikpunkte:

  • Es ist nicht bekannt wo sich die eingeschleusten
    Pilzresistenz-Gene im Weizen-Genom genau befinden. Das ist aber
    eine wichtige Voraussetzung, um abschätzen zu können wie die neu
    konstruierte Pflanze mit der Umwelt interagiert.
  • Ob und wie stark die Pilzresistenz im Gentech-Weizen
    nachweisbar ist, wurde nur anhand von Blattstücken abgeklärt,
    jedoch nicht aufgrund von aussagekräftigen Tests.
  • Zwei eingeschleuste Resistenzgene töten nicht nur den
    Mehltaupilz ab, sondern womöglich auch nützliche Bodenpilzsysteme
    oder -lebewesen. Dies gleich im Freiland zu testen, ist
    unzulässig.
  • Resultate zu möglichen negativen Auswirkungen auf andere
    Lebewesen fehlen.
  • Die Gesuchssteller wollen eine Bewilligung für
    Gentech-Weizenlinien, die sie noch am Testen und Vermehren sind.
    Diese Linien können von den Behörden zum jetzigen Zeitpunkt
    folglich noch gar nicht beurteilt werden.
  • In einer der Gentech-Weizenlinien wird ein
    Grippevirus-Bestandteil aus einem gegenwärtig zirkulierenden
    Influenza-Typ verwendet. Weizen mit gefährlichen Viren-Teilen zu
    bestücken ist verwerflich. Und das Risiko für die Gesundheit, von
    dem selbst die Gesuchssteller sprechen, ist untragbar.

«Nur weil der Grossteil der Nationalfonds-Gelder in diese
Projekte fliesst, ist das kein Grund, dass derart unnütze und
schlecht überprüfte Gentech-Pflanzen ausgesät werden dürfen», sagt
die Gentech-Spezialistin Marianne Künzle von Greenpeace. Die
Umweltorganisation fordert das BAFU auf, alle drei Gesuche
zurückzuweisen.

Stellungnahme
zu den Freisetzungsversuchen des Konsortium-Weizen.ch

Kontakt:

Greenpeace-Medienabteilung, 044 447 41 11