Weil Schweizer Banken, Pensionskassen und Versicherungen weltweit mit ihren Geldern die Klimakrise finanzieren, reicht Greenpeace heute eine Aufsichtsbeschwerde gegen die OAK BV, die FINMA und die SNB ein. Die regulierenden Instanzen sollen bei ihrem Mandat das Klima berücksichtigen, gestützt auf bereits geltendes Recht. Das fordern auch Greenpeace-Aktivist*innen mit einer provokativen Aktion vor dem Bundeshaus.
Am späten Vormittag überbrachten Greenpeace Aktivist*innen nicht nur eine formelle Beschwerde, sondern auch ein Affen-Mahnmal an die Geschäftsprüfungskommissionen der zwei Räte. Die riesigen Affenstatuen, deren Augen, Ohren und Mund mit Geldnoten verdeckt sind, repräsentieren die Finanzmarkt Aufsichtsbehörden OAK BV (Oberaufsichtskommission Berufliche Vorsorge), FINMA (Eidgenössische Finanzmarktaufsicht) und SNB (Schweizerische Nationalbank) wie auch den Bundesrat und das Parlament, die tatenlos zusehen, wie der Schweizer Finanzplatz den Klimanotstand aktiv befördert.
«Durch ihre Handlungen und Unterlassungen steuern die SNB, die OAK BV und die FINMA die Treibhausgasemissionen des Schweizer Finanzplatzes massgeblich mit. Sie sind dabei als grundrechtgebundene Trägerinnen von staatlichen Aufgaben nicht völlig frei und entgegen ihrer eigenen Ansicht auch nicht nur der jeweiligen Spezialgesetzgebung verpflichtet», so Rechtsanwältin Cordelia Bähr, die Greenpeace vertritt, «Das Vorsorgeprinzip und die staatliche Schutzpflicht, wonach der Staat die Bürgerinnen und Bürger präventiv vor einer gefährlichen Störung des Klimasystems zu schützen hat, sind zu beachten, und damit auch das Pariser Übereinkommen, welches die klimaverträgliche Ausrichtung der Finanzflüsse vorschreibt.»
Die OAK BV, die FINMA und die SNB sind Teil der Exekutive des Bundes. Als Trägerinnen öffentlicher Aufgaben sind sie verpflichtet, die Grundrechte der Schweizer Bevölkerung zu wahren und für Transparenz zu sorgen. Sie üben durch ihre Handlungen und Unterlassungen in ihren jeweiligen Aufgabenbereichen massgeblichen Einfluss auf die schweizerischen Finanzflüsse aus. Sie steuern damit die Schweizerisch finanzierten globalen Treibhausgasemissionen und die Klimaverträglichkeit der Finanzflüsse. Ebenso steuern sie, inwiefern der schweizerische Finanzplatz klimabezogene Finanzrisiken berücksichtigt.
Die Treibhausgasemissionen der schweizerischen Finanzflüsse sind massiv und das heutige Investitionsverhalten von Schweizer Finanzinstituten befördert eine verheerende Erderwärmung von 4-6 Grad. Eine repräsentative Umfrage von GFS Zürich im Auftrag von Greenpeace hat ergeben, dass eine grosse Mehrheit der Bevölkerung die Forderung nach einem klimafreundlichen Finanzplatz unterstützt. Greenpeace lanciert deshalb gleichzeitig mit der Beschwerde bei der GPK eine Volksbeschwerde, in welcher die Bevölkerung die Forderung nach einer klimafreundlichen Regulierung des Finanzsektors durch die Politik und die Behörden bekräftigen kann.
Weitere Informationen
- Bildmaterial finden Sie in unserer Media Library (wird laufend ergänzt)
- Faktenblatt zu Beschwerde und Kampagnenkontext
- Beschwerde im Original (Aufsichtseingabe an die Geschäftsprüfungskommissionen)
Kontakte
- Cordelia Bähr, Rechtsanwältin, +41 78 801 70 34, [email protected]
- Peter Haberstich, Campaigner Klima und Finanzwirtschaft Greenpeace Schweiz: +41 76 337 44 49, [email protected]
- Larissa Marti, Expertin Klima und Finanzwirtschaft bei Greenpeace Schweiz: +41 44 447 41 15, [email protected]
- Medienstelle Greenpeace Schweiz, +41 44 447 41 11, [email protected]
Die Forderungen der Aufsichtsbeschwerde
Alle Aufsichtsbehörden müssen sicherstellen, dass die von ihnen beaufsichtigten Institutionen ab 2021 jährlich über ihre direkten und indirekten Treibhausgasemissionen Bericht erstatten, und diese Berichterstattung veröffentlichen.
Alle Schweizer Vorsorgeeinrichtungen, Banken, Versicherungen, Vermögensverwaltungen und die SNB müssen ab 2021 jährlich Berichterstattung über ihre direkten und indirekten Treibhausgasemissionen erfassen und veröffentlichen.
Jede Aufsichtsbehörde muss mittels einem vorgeschriebenen Standard dafür sorgen, dass alle beaufsichtigten Institutionen ihre Finanzflüsse in Einklang mit dem 1,5-Grad-Ziel bringen.
Zudem müssen die Aufsichtsbehörden sowohl Klimafinanzrisiken in ihr Aufsichtsmandat und in ihre Strategieplanung integrieren sowie dafür sorgen, dass alle beaufsichtigten Institutionen Klimafinanzrisiken berücksichtigen. Insbesondere die SNB muss Klimafinanzrisiken in ihrer Anlagepolitik berücksichtigen und jährlich Rechenschaft über den Einbezug der Klimafinanzrisiken in ihrer Anlagepolitik und über die Klimaverträglichkeit ihrer Geld-und Währungspolitik ablegen. Die SNB muss zudem offenlegen, aufgrund welcher Datengrundlage sie zur bisherigen Einschätzung kommt, dass die Klimarisiken gering für die Finanzstabilität sind.