Der Internationale Gerichtshof (IGH) befasst sich mit den Verpflichtungen von Staaten im Kampf gegen den Klimawandel. Ab heute finden in Den Haag öffentliche Anhörungen dazu statt. Es ist zu erwarten, dass der IGH ein ähnlich wegweisendes Signal aussenden wird, wie es der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) mit dem KlimaSeniorinnen-Urteil getan hat. 

Staaten sind verpflichtet, ihre Bürger:innen vor den gravierenden Folgen der Klimaerhitzung zu schützen, dafür muss die globale Erderwärmung auf 1.5°C begrenzt werden. So urteilte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) im Fall der KlimaSeniorinnen Schweiz. 

Zu einem ähnlichen Schluss könnte auch der Internationale Gerichtshof (IGH) kommen. Ab heute führt der IGH öffentliche Anhörungen durch. Sie dauern bis zum 13. Dezember. Die Frage: Was sind die Verpflichtungen und Verantwortlichkeiten von Staaten im Zusammenhang mit dem Klimawandel? 98 Staaten und 12 internationale Organisationen nehmen an den Anhörungen teil. 

Die Schweiz spricht am Mittwoch, 11. Dezember. Im Gegensatz zu anderen Ländern machte sie ihre Erklärung bereits im März öffentlich. Auch Greenpeace International hat eine Stellungnahme eingereicht. Die Umweltorganisation zitiert unter anderem betroffene KlimaSeniorinnen. Ziel des Gerichtshofs ist es, ein Gutachten (Advisory Opinion) zum Thema zu erstellen. Als Vorbereitung haben sich IGH-Vertreter:innen mit Autor:innen vergangener und aktueller IPCC-Berichten getroffen

Georg Klingler, Klima- und Energieexperte bei Greenpeace Schweiz, sagt: «Die Schweiz wird sich nicht mehr lange vor der Verantwortung drücken können. Das Gutachten des Internationalen Gerichtshofs verspricht Klarheit über die völkerrechtlichen Verpflichtungen von Staaten, die Menschen vor den Auswirkungen des Klimawandels zu schützen. Noch wehren sich Bundesrat und Parlament mit Händen und Füssen, das KlimaSeniorinnen-Urteil umzusetzen und diskreditieren den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte EMGR. Die kollektive Verursachung der globalen Klimakrise entbindet keinen Staat von der Pflicht, seinen fairen Anteil zur Problemlösung beizutragen. Vielmehr muss jedes Land anhand der geplanten Beanspruchung des noch verbleibenden CO2-Budgets aufzeigen, wie es seinen Teil zur Lösung beisteuert. Genau das hat die Schweiz bisher verweigert.»


Gutachten auf Antrag der UNO-Generalversammlung

Der Internationale Gerichtshof (IGH) mit Sitz in Den Haag (Niederlande) ist das wichtigste Rechtsprechungsorgan der Vereinten Nationen. Die Generalversammlung der Vereinten Nationen verabschiedete am 23. März 2023 einstimmig – also mit der Stimme der Schweiz – eine Resolution: Der IGH müsse in einem Gutachten die rechtlichen Verpflichtungen der UN-Mitgliedsstaaten im Kampf gegen den Klimawandel klären. «Sie schreiben gemeinsam Geschichte», lobte UN-Generalsekretär António Guterres die Mitgliedstaaten. In der Resolution heisst es unter anderem: «The General Assembly, recognizing that climate change is an unprecedented challenge of civilizational proportions and that the well-being of present and future generations of humankind depends on our immediate and urgent response to it.»


Weitere Informationen: 

  • Greenpeace International hat ebenfalls eine Stellungnahme zu den Verpflichtungen der Staaten in Bezug auf den Klimawandel beim Internationalen Gerichtshof eingereicht (Medienmitteilung, Stellungnahme). 

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