Greenpeace in ein bestehendes Testament aufnehmen

Sie haben bereits ein Testament und möchten eine Änderung vornehmen? Wenn Sie zum Beispiel  Greenpeace Schweiz neu in Ihrem Testament berücksichtigen möchten, stehen Ihnen zwei Möglichkeiten offen:

  1. Sie fügen dem bestehenden Testament Änderungen, Ergänzungen und Nachträge hinzu. Damit das sicher gültig ist, müssen sämtliche Anpassungen und Zusätze in Ihrem Testament als solche gekennzeichnet und jeweils mit dem aktuellen Datum und Ihrer Unterschrift zu versehen sein.
  2. Sie erstellen eine neue, ersetzende Verfügung; es empfiehlt sich, festzuhalten, dass damit frühere Testamente aufgehoben werden.

Haben Sie Fragen?

Manchmal ist es einfacher, eine Situation kurz zu schildern und individuelle Fragestellungen direkt zu klären. Bei Fragen dürfen Sie sich gerne an mich wenden

Claudia Steiger
Verantwortliche Erbschaften
claudia.steiger@greenpeace.org
044 447 41 79

Testament-Rechner

Je nach familiärer Situation ist die Quote, über die Sie im Testament frei verfügen können, unterschiedlich hoch. Denn es gibt gesetzliche Vorgaben, die Sie beachten müssen. Anfang 2023 trat zudem das neue Erbrecht in Kraft. Dieses ermöglicht Ihnen mehr Handlungsspielraum, frei zu entscheiden, wer im Testament wie begünstigt werden soll.

Prüfen Sie jetzt mit unserem praktischen Testament-Rechner, wie Ihre persönliche Erbsituation aussieht und wie hoch Ihre frei verfügbare Quote ist.

Weitere Beiträge rund um Legate & Erbschaften

Story

Digitaler Nachlass – was geschieht damit?

Heute hinterlassen die allermeisten Menschen auch ein «digitales Erbe». Dazu gehören virtuelle Daten wie der Zugang zu E-Mail-Konten, Social-Media-Profilen, digitalen Vermögenswerten und Währungen (Kryptowährungen), aber auch der Inhalt von physischen Datenträgern wie Festplatten, Computern und Mobiltelefonen.

Greenpeace Schweiz

Story

Erbanteile aufteilen – wer bekommt was?

Immer mehr Menschen legen viel Wert auf Selbstbestimmung: Rund die Hälfte aller Personen in der Schweiz erstellt ein Testament – und entscheidet selbst, was mit dem Nachlass einmal geschehen soll. 

Greenpeace Schweiz

Story

Legat und Erbschaft - was ist der Unterschied?

Mit einem Vermächtnis, auch Legat genannt, können Sie Greenpeace entweder einen festen Betrag oder bestimmte Sachwerte (Immobilien, Kunstwerke, Wertpapiere, eine Lebensversicherung oder andere Wertsachen) hinterlassen. In diesem Fall wird Greenpeace nicht Erbin.

Greenpeace Schweiz

Story

Neues Erbrecht ab 2023

Anfang 2023 trat das neue Erbrecht in Kraft. Während die gesetzlichen Erbteile unverändert bleiben, gibt es eine Reduktion bei den Pflichtteilen. Das bedeutet, dass man einen grösseren Handlungsspielraum hat, wer begünstigt wird.

Greenpeace Schweiz