Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat entschieden, dass durch Mutagenese –wie zum Beispiel mit CRISPR/Cas9 – gewonnene Organismen unter das strenge europäische Gentechnikrecht fallen und demnach als «Gentechnik» zu beurteilen sind. Greenpeace Schweiz kommentiert dies wie folgt:

«Greenpeace Schweiz ist über den Entscheid erfreut. Technisch gesehen ist ein Eingriff ins Genom immer Gentechnik. Freigesetzte Gentech-Pflanzen können Risiken für die Umwelt darstellen und müssen deshalb reguliert werden. Wissenschaftler warnen, dass das CRISPR/Cas ungewollte DNA-Schäden mit unbekannten Konsequenzen verursachen kann. Auch ein Artikel im Fachmagazin Nature zeigt auf, dass CRISPR/Cas ungezielte genetische Veränderungen auslösen kann. Nun muss auch die Schweiz die neuen Gentechnik-Verfahren dem Gentechnikgesetz unterstellen und dadurch rechtliche Klarheit schaffen. Denn es ist klar: Schweizer Bäuerinnen und Bauern wie auch die Konsumentinnen und Konsumenten wollen keine Gentechnik, weder auf den Feldern noch auf den Tellern.»

Hintergrund: 20 Jahre Erfahrung – Gentech-Landwirtschaft verursacht nur weitere Probleme.

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