Grundsätzlich begrüsst Greenpeace den bundesrätlichen Vorschlag für eine Leistungsabhängige Schwerverkehrsabgabe (LSVA) als ersten Schritt in Richtung Kostenwahrheit beim Lastwagenverkehr. 1,6 Rappen pro Tonnenkilometer ab 2001 sind jedoch entschieden zuwenig. Eine Abschaffung der 28-Tonnen-Limite würde den Lenkungseffekt der LSVA zudem wieder zunichte machen.
Zürich. Der Bundesrat hat sich zwei Jahre Zeit
genommen, um den Volkswillen in Sachen Lastwagenverkehr zu
verwirklichen. Die nun vorgeschlagenen 1,6 Rappen pro
Tonnenkilometer sind jedoch entschieden zuwenig. Mit der Einführung
ab 2001 ist eine fristgerechte Umsetzung der Alpeninitiative nicht
möglich. Wenn die LSVA die externen Kosten des Schwerverkehrs in
den Bereichen Gesundheit, Verkehrsunfälle, Luftverschmutzung und
Verkehrslärm decken soll, sind 3 Rp./tkm das absolute Minimum. In
der Berechnung des Bundesrates bleiben die Kosten der
Klimaveränderung zudem unberücksichtigt. Sie machen eine weitere
Anhebung der LSVA um mindestens 1 Rappen pro Tonnenkilometer
notwendig.* Mit der offensichtlichen Absicht des Bundesrates, die
28-Tonnen-Limite abzuschaffen, droht jedoch der Lenkungseffekt der
LSVA wieder verloren zu gehen. Um den Vollzug der Alpeninitiative
zu gewährleisten und auch die Lastwagenflut ausserhalb des
Alpengebiets wirksam einzudämmen, darf es keine zusätzlichen
Kostenvorteile für den Schwerverkehr geben. Greenpeace wird sich
gegen eine 40-Tonnen-Limite und gegen eine Aufhebung des
Nachtfahrverbots zur Wehr setzen. * Berechnung nach
Hohmeyer/Gärtner 1992: «The Costs of Climate Change» (Bericht an
die Kommission der EU, DG XII)
Kontakt:
Judith Bucher, Koordinatorin der Verkehrskampagne 01 / 447 41
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