Die heutige Vorführung des Beladens eines Castor-Behälters durch den Atomkraftwerksbetreiber Bayernwerke am Standort Isar ist kein Beweis für die Ungefährlichkeit der Atomtransporte. Diese Auffassung vertritt Greenpeace-Atomexperte Dr. Helmut Hirsch, der an der Vorführung teilgenommen hatte.

Hamburg/München. Die Vertreter der Bayernwerke konnten dabei weder konkrete Daten über Art und Höhe der radioaktiven Aussenkontaminationen der Transportbehälter liefern, noch hatten sie eine Erklärung für die Kontamination der Transportwaggons. Dr. Helmut Hirsch: «Bundesumweltministerin Merkel hat heute wie die Betreiber von Atomkraftwerken erneut behauptet, dass von den radioaktiv verseuchten Transportbehältern keine Gefahren für Menschen und Umwelt ausgehen. Doch für diese Behauptung fehlt jeder Beleg. Im Gegenteil: Wir müssen befürchten, dass Menschen einer realen Strahlengefahr ausgesetzt waren.» Obwohl genaue und umfassende Informationen zu den gemessenen Strahlenwerten bislang nicht veröffentlicht wurden, ist Angaben des Bundesumweltministeriums zu entnehmen, dass auf grösseren Flächen der Behälter und Transportwaggons radioaktive Kontaminationen von bis zu 13.000 Becquerel pro Quadratzentimeter gemessen wurden. Dies bedeutet, dass entsprechend der Grösse der kontaminierten Flächen an den Behältern, diese mit Hunderttausenden Becquerel verstrahlt gewesen sein könnten. Die radioaktiven Stoffe haften nur oberflächlich auf den Behältern, kontaminieren nachweislich auch die Waggons und möglicherweise Personen in der Nähe der Behälter. Bahnarbeiter können ihre Kleidung am Behälter mit über hunderttausend Becquerel kontaminieren. Gelangen diese radioaktiven Teilchen dann auf Lebensmittel, können sie in den Körper gelangen. Je hunderttausend Becquerel Caesium-137, die in den Körper gelangen, würde es zu einer Strahlenbelastung von 1,4 Millisievert kommen. Am stärksten gefährdet sind Bahnarbeiter, die an den Waggons und den Behältern arbeiten – beispielsweise beim Umladen. Potentiell gefährdet sind aber auch andere Menschen, die sich in der Umgebung aufhalten und Polizisten, die solche Transporte überwachen. Die zulässige Strahlenbelastung für Polizeibeamte beträgt 1 Millisievert pro Jahr, die zulässige Belastung für die Bevölkerung durch Radioaktivität in der Abluft von Atomanlagen beträgt 0,3 Millisievert pro Jahr. Ausser Transportarbeitern und Polizisten könnten auch Anwohner der Transportstrecken gefährdet werden, wenn die radioaktiven Teilchen von der Oberfläche der Behälter in die Umgebung gelangen.

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