Die AKW-Betreiber stehen in Vorfeld des geplanten Abtransportes von Brennelementen offensichtlich mit einem Fuss im Gefängnis. Denn mit der Wiederaufarbeitung abgebrannter Brennelemente verstossen sie klar gegen die schweizerische Atomgesetzgebung. Zu diesem Schluss kommt Greenpeace, nachdem der Schweizer Strafrechtsprofessor Günther Stratenwerth der Umweltorganisation bescheinigte, dass der Artikel 36 des Atomgesetzes zweifelsfrei auch unzulässige Freisetzungen von Radioaktivität im Ausland unter Strafe stellt.
Zürich/Basel. Wer vorsätzlich einen Menschen einer ionisiernden Strahlung aussetze oder auszusetzen versuche, «wird mit Zuchthaus oder Gefängnis bestraft». So klar sagt das Schweizer Atomgesetz, was die AKW-Betreiber eigentlich schon lange wissen müssten. Denn mit ihren Transporten in die Wiederaufarbeitung verstossen sie genau gegen diesen Paragraphen des Atomgesetzes. Und auch die bisher gehegte Ausrede, die Abgabe von Radioaktivität entspreche der französischen Gesetzgebung vermag die AKW-Betreiber auch nicht weiter zu schützen. Denn: «Der Schweizer, der im Ausland ein Verbrechen oder Vergehen nach diesem Gesetz verübt, ist strafbar, auch wenn die Tat am Begehungsort nicht unter Strafe steht.» Dies sagt der Artikel 36 des Schweizer Atomgesetzes. Alleine aus der Wiederaufarbeitungsanlage in La Hague werden jährlich rund 230 Millionen Liter Abwasser ins offene Meer geleitet. Dieses Abwasser ist nach Schweizer Gesetzgebung klar als radioaktives Material klassifiziert, wie dies auch das Bundesamt für Gesundheit mehrfach bestätigte. Um allfällige Rechtsunsicherheiten in der Auslegung zu beseitigen, wollte Greenpeace vom Basler Strafrechtsexperten Professor Günter Startenwerth wissen, ob das Schweizer Atomgesetz irgendwelche Ausnahmen zulässt. Die Antwort könnte nicht deutlicher ausfallen: Es brauche nicht einmal ein Gutachten, teilte der Jurist der Umweltorganisation mit, denn «die Rechtslage könnte nicht klarer sein». Nachdem sich das Bundesamt für Energie weigerte, die Tatsachen zur Kenntnis zu nehmen, hat Greenpeace nun diese Stellungnahme direkt Bundesrat Leuenberger – ebenfalls Jurist – zukommen lassen, gekoppelt mit der Aufforderung, die Transportbewilligung in die Wiederaufarbeitung zu prüfen respektive unter Anbetracht der Rechtslage die Transporte zu stoppen. Der erste Transport abgebrannter Brennelemente ist nach einem 15 monatigen Moratorium für kommenden Mittwoch geplant.
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