Rund 20 Greenpeace-AktivistInnen protestieren heute gegen den seit bald vier Jahren ersten Atommülltransport vom AKW Mühleberg in die englische Wiederaufarbeitungsanlage Sellafield. Mit einem Transparent «Schweizer Atommüll – Verseuchung à discretion» klagt die Umweltorganisation die hiesige Atomindustrie an, Mensch und Umwelt in England radioaktiv zu verseuchen. Der Protest ist Notwehr: Seit fast vier Jahren verschleppen die Behörden sämtliche Verfahren in dieser Sache. Dies obwohl mehrere Rechtsgutachten belegen, dass die Transportbewilligungen grundlegende Voraussetzungen nicht erfüllen. Besonders stossend: Die Betreibergesellschaft von Sellafield wird sogar von der Schweizer Atomindustrie als unfähig betrachtet. Greenpeace verlangt die Beschlagnahmung des Transports.
Fleurier. Zum ersten Mal seit November 1997 darf heute auf zwei Lastwagen wieder Schweizer Atommüll in die britische Wiederaufarbeitungsanlage transportiert werden, nachdem verseuchte Atomtransporte und ein Fälschungsskandal in Sellafield Schlagzeilen gemacht und massive Sicherheitsprobleme und das völlige Versagen des Managements in der englischen Anlage aufgedeckt hatte. Die Bewilligung, wieder schweizerischen Atommüll nach Sellafield zu transportieren, ist kriminell. Die Gründe: Die Sicherheitssituation in Sellafield ist nach wie vor katastrophal. Von den geforderten 28 Verbesserungsmassnahmen wurde erst eine Handvoll umgesetzt. Die Folgen: Allein dieses Jahr explodierten beinahe 2100 Tonnen hochradioaktiver Abfall, mussten BNFL-Manager hohe Bussen zahlen, weil sie Sicherheitsvorschriften verletzten und wurde BNFL bei der unbewilligten Einleitung von Kühlwasser in einen Fluss erwischt. Nicht einmal mehr die Schweizer Atomindustrie hat Vertrauen zu BNFL. In einem vertraulichen Sitzungsprotokoll vom 23. März 2001 geisseln die BNFL-Kunden die technische Unfähigkeit und die Inkompetenz von BNFL. Die Schweizer Behörden jedoch stellen sich taub und sehen «keinen Handlungsbedarf». Greenpeace klagte die Wiederaufarbeitung schon in einer Strafanzeige anno 1997 ein – bislang geschah nichts. Dies, obwohl die radioaktive Verseuchung von Mensch und Umwelt als Verbrechen gilt und mit Zuchthaus und hohen Bussen bestraft wird. Zudem müsste die Wiederaufarbeitung schweizerischen Atommülls gemäss Strahlenschutzgesetz deutliche Vorteile aufweisen, um gerechtfertigt zu sein. Diese Rechtfertigung wird bei den Bewilligungen jedoch gar nicht untersucht – nach Aussage von Schweizer Rechtsgelehrten dürften die Bewilligungen deshalb gar nicht erteilt werden. Greenpeace hat am Samstag beim Aargauer Untersuchungsrichter Umbricht die Beschlagnahmung des Transports gefordert – rechnet aber damit, dass ein Polizeiaufgebot gegen Greenpeace statt gegen die tatsächlichen Umweltverbrecher vorgeht.
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