Greenpeace – SES – WWF
Zum Ende der Einsprachefrist legen diverse Umweltorganisationen zusammen mit AnwohnerInnen beim Bundesamt für Energie Einsprache ein gegen das geplante Brennelement-Nasslager im Atomkraftwerk Gösgen. Für Greenpeace, die Schweizerische Energie-Stiftung SES sowie den WWF ist es nicht akzeptabel, dass die AKW-Betreiber in ihrem Gesuch die verbesserten Schutzbestimmungen des neuen Kernenergiegesetzes KEG wegen dessen verzögerten Inkraftsetzung ausklammern. Die Einsprechenden fordern den Bundesrat auf, die neuen Vorschriften über den Rechtsschutz und die Grundsätze der nuklearen Sicherheit sofort in Kraft zu setzen.
Zürich. Mit dem zweifachen Nein zu den beiden Atom-Vorlagen hat das Schweizer Volk am 18. Mai 2003 Ja gesagt zur Umsetzung des vom Parlament als Gegenvorschlag ausgearbeiteten neuen Kernenergiegesetz KEG. Dieses beinhaltet unter anderem eine klare Verbesserung des Rechtsschutzes und der Sicherheitsbestimmungen für AnwohnerInnen von Atomanlagen in der Schweiz. Es ist schlicht nicht akzeptabel, dass diese Bestimmungen bei der Projektierung eines Brennelement-Nasslagers im AKW Gösgen unterwandert werden. Das Gesuch für das Nasslager ist zu sistieren, und der Bundesrat ist aufgefordert, das KEG sofort teilweise in Kraft zu setzen.
Neben diesen Grundsätzen verlangen die Einsprechenden den Verzicht auf den Einsatz des hochgefährlichen Plutonium-Uran-Brennstoffgemisches MOX, für den die AKW-Betreiber die Erhöhung der Zwischenlager-Kapazität geltend machen. Die Kommission für die Sicherheit der Atomanlagen (KSA) hat diese angebliche Notwendigkeit überprüft und kommt zum Schluss, dass «die Kapazität des beantragten Nasslagers im Endausbau reichlich bemessen ist». Die KSA befürchtet nun, dass die Gesuchssteller die zeitliche Reichweite des neuen Nasslagers voll ausschöpfen und den kontinuierlichen Abtransport von genügend abgeklungenen Brennelementen zur trockenen und sichereren Zwischenlagerung im ZWILAG von Würenlingen aufschieben könnten. In den Gesuchsunterlagen fehlt weiter der Nachweis, dass die geplante zusätzliche Freisetzung von radioaktiven Stoffen keine nachteiligen Folgen für das Erbgut der AnwohnerInnen haben würde. Ausserdem weist das Gesuch ein mangelhaftes (passives) Kühlsystem aus und enthält keine Untersuchungen zu Szenarien des Terrors, von Sabotage und Krieg.
Die Einsprechenden fordern den Bundesrat auf, die neuen Vorschriften über den Rechtsschutz und die Grundsätze der nuklearen Sicherheit unverzüglich in Kraft zu setzen. Andernfalls würde das Bau- und Betriebsbewilligungsverfahren für das Nasslager Gösgen in alter Manier durch den Bundesrat als erste und einzige Instanz entschieden – ohne jegliche Rechtsschutzmöglichkeit. Dies widerspricht rechtsstaatlichen Grundsätzen und dem fundamentalen Menschenrecht, dass Handlungen, welche Nachbarn in ihren Grundrechten und ihrer Gesundheit beeinträchtigen könnte, durch mindestens eine Gerichtsinstanz überprüfbar sein müssen.
Kontakt:
Greenpeace: Yves Zenger, Mediensprecher, 01 447 41 56
SES: Armin Braunwalder, Geschäftsleiter, 01 271 54 64
WWF Schweiz: Adrian Stiefel, Leiter Klima und Energie, 01 297 22 51, 079 253 79 90