Neue Etappe im juristischen Kampf für gute Luft: Nach mehreren Eingaben bei Kantonen und Gemeinden hat gestern auch die Bundeskanzlei Post von Betroffenen und Greenpeace erhalten. Acht Personen aus fünf Kantonen verlangen in ihren diese Woche gestaffelt eingereichten Eingaben, dass der Bund seiner Schutzpflicht nachkommt. Sie fordern zielführende Massnahmen zugunsten von Gesundheit und Klimaschutz.
Zürich/Bern. Nach bisherigem Schweizer Recht
können Bürgerinnen und Bürger gegenüber dem Staat keinen Anspruch
auf gesunde Luft geltend machen. Das, obwohl dieser seit 20 Jahren
seiner in der Luftreinhalteverordnung verankerten Schutzpflicht
nicht nachkommt, und in Sachen Grenzwertüberschreitungen bei Ozon,
Feinstaub und Stickoxiden keine echte Besserung in Sicht ist. Für
Behörden und Politik muss dasselbe gelten wie für jeden Schweizer
und jede Schweizerin: ein wiederholter Gesetzesbruch darf nicht
ohne Konsequenzen bleiben.
Die neuen Eingaben an den Bund (Bundesrat, Bundesversammlung und
Bundsamt für Umwelt) machen deshalb einen direkten Anspruch auf
Schutz vor Luftverschmutzung geltend – basierend auf der
europäischen Menschenrechtskonvention. Dasselbe verlangten schon
die in den letzten Monaten auf Gemeinde- und Kantonsebene
eingegangenen Schreiben. Konkret fordern die Betroffenen aus den
Kantonen Zürich, Basel Stadt, Bern, St. Gallen und Aargau zusammen
mit Greenpeace jetzt von Bundesbehörden und -Politik die Umsetzung
zielführender Massnahmen. Unter anderem sind das eine CO2-Abgabe,
Partikelfilter und eine effizientere Fahrzeugflotte.
Cyrill Studer, Verkehrskampagne Greenpeace Schweiz: «Die
Verantwortung darf nicht mehr zwischen den Instanzen hin und her
geschoben werden. Deshalb setzen wir uns auf allen Ebenen dafür
ein, dass Betroffene sich gegen klima- und gesundheitsschädigende
Luft wehren können.»
Bislang sind zwar noch keine Behörden auf die Anspruchsforderung
eingetreten. Studer: «Wir sind aber überzeugt, dass die Zeit für
uns arbeitet. Sollte die schweizerische Justiz den Anspruch
ignorieren, sind wir zuversichtlich, dass der europäische
Gerichtshof für Menschenrechte den Betroffenen ihr Recht auf gute
Luft zugesteht.»
Überblick über bis Ende 2006 eingereichte
«Gute-Luft-Klagen»:
Fünf der acht diese Woche eingereichten
Eingaben beim Bund wurden gestern, am 18.12., eingereicht. Die
übrigen drei folgen in den kommenden Tagen. Drei Personen gelangten
parallel dazu auch an Kantone und Gemeinden. Seit Juni bis Ende
Jahr werden somit von insgesamt zehn Betroffenen Klageschriften
eingereicht worden sein – zum Teil auf allen drei Ebenen:
Bund:
Eingaben von acht Personen aus fünf Kantonen; (ZH*, BS, BE, AG*,
SG*).
Kantone:
ZH* (4 Personen); BE (zwei Personen); AG*, BS, SG*, SZ, ZG (je
eine Person)
Gemeinden:
Zürich* (drei Personen); Bern, Basel, Winterthur*, Baar ZG,
Eggersriet SG* (je eine Person)
Die Baudirektion des Kantons Zürich und der
Regierungsrat des Kanton Aargau haben das Ansinnen von zwei
Klägerinnen abgelehnt. Diese haben darauf mit Greenpeace einen
Rekurs eingereicht.
* Zu diesen Klagenden vermitteln wir
Ihnen gerne Kontakte
Kontakt:
Cyrill Studer, Verkehrskampagne Greenpeace Schweiz 044 447 41
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Greenpeace Medienabteilung 044 447 41 11