Seit Juni 2006 kämpfen zehn Betroffene mit Unterstützung von Greenpeace für das Recht auf gute Luft. Dies nachdem die seit über zwei Jahrzehnten bestehende Luftreinhalteverordnung noch in keinem Jahr eingehalten wurde. Nach mehreren eingereichten Rechtsschriften bei verschiedenen Gemeinden, Kantonen und beim Bund ist ein erster juristischer Erfolg eingetreten: Das Regierungsstatthalteramt Bern heisst eine Beschwerde eines Berner Asthmatikers gut.
Zürich. Im November 2006 forderte der Berner
seine Wohnstadt auf, zusätzliche Massnahmen zu Gunsten guter Luft
zu treffen, da sich seine Asthma-Erkrankung in Zeiten erhöhter
Luftbelastungen verschlechtere. In ihrer Verfügung vom April 2007
hielt die Stadt Bern fest, mangels hinreichendem schutzwürdigem
Interesse nicht auf die Anträge des Berner Asthmatikers
einzutreten. Die darauf eingereichte Beschwerde wies die Stadt Bern
im Juni 2007 ab.
Das Regierungsstatthalteramt Bern hat nun die
Beschwerde des Asthmatikers gutgeheissen, die Verfügung aufgehoben
und die Angelegenheit zur Neubeurteilung an die Vorinstanz
zurückgewiesen. Es hält nun fest:
- Entlang der Hauptverkehrsachsen falle die Schadstoffbelastung
höher aus als in anderen Gebieten. Deshalb sei der städtischen
Argumentation nicht zu folgen, wonach alle gleichermassen von den
Grenzwertüberschreitungen betroffen seien und der Beschwerdeführer
deswegen nicht mehr als jedermann betroffen sei. - In einem ähnlichen Fall entschied das Bundesverwaltungsgericht
gegen die Beschwerdeführer, weil die beantragten Massnahmen auf
einer Luftqualitätsverbesserung in der ganzen Schweiz abzielten.
Diese Logik treffe im vorliegenden Fall nicht zu, da bloss
städtische Massnahmen verlangt werden. - Das Bundesgericht anerkenne, dass bei grossflächigen
Immissionen ein weiter Kreis von Betroffenen beschwerdelegitimiert
sein könne. Somit könne im vorliegenden Fall nicht bereits von
einer Popularbeschwerde gesprochen werden (auf dem Umweg der
persönlichen Betroffenheit öffentliches Interesse wahrnehmen). - Die Stadt Bern zweifle zu Unrecht daran, dass die
gesundheitlichen Probleme des Asthmatikers auf die
Grenzwertüberschreitungen zurückzuführen seien. Aufgrund allgemein
anerkannter Befunde sei klar, dass Asthmatiker wie auch ältere
Menschen und Kleinkinder bei erhöhter Luftverschmutzung eine
besondere Empfindlichkeit aufweisen und somit stärker als der
durchschnittliche Bürger betroffen seien.
Die Klagenden und Greenpeace Schweiz sehen mit
diesem vorläufigen Entscheid ihren beschwerlichen Weg zu Gunsten
des Rechts auf gute Luft bestätigt. Cyrill Studer von der
Greenpeace-Verkehrskampagne sagt dazu: «Dem Recht auf gute Luft
wird im Rahmen der Raucherdebatte in den Innenräumen nachgekommen.
Die Politik, die Behörden und die Justiz müssen endlich auch die
Aussenluft konsequent angehen, auch dann, wenn die anstehenden
Massnahmen vor allem den Strassenverkehr betreffen.»
Entscheid Regierungstatthalteramt Bern (PDF
6.7 MB)
Weitere Informationen bei:
Cyrill Studer, Verkehrskampagne Greenpeace, 044 447 41 13
Greenpeace-Medienabteilung, 044 447 41 11
Archivbilder zum Downloaden finden Sie
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