Die neue Notfallschutz-Verordnung soll die Bevölkerung besser vor den Folgen von Strahlenunfällen in Atomkraftwerken schützen. Ausgerechnet den schlimmsten Fall eines Super-GAUs regelt der Entwurf des Bundesrats jedoch nicht. Greenpeace Schweiz hat ihre Vernehmlassungsantwort mit einer Animation versehen, die zeigt, welch grosse Gebiete bei einem schweren Strahlenunfall in einem Schweizer AKW radioaktiv verseucht würden. Greenpeace fordert vom Bundesrat grössere Schutzzonen und den Einbezug der benachbarten Länder in die Notfallschutzplanung.
Noch bis zum 31. Oktober 2009 läuft die Vernehmlassungsfrist zur total revidierten «Verordnung über den Notfallschutz in der Umgebung der Kernanlagen». Die darin vorgeschlagene Notfallschutzplanung für AKW-Unfälle unterteilt das Gebiet rund um Atomkraftwerke in zwei Zonen: Kernzone 1 umfasst die Haushalte im Umkreis von 3 bis 5 Kilometern, zu Kernzone 2 gehört das bis 20 Kilometer von einem AKW entfernte Gebiet. Menschen in diesen Zonen werden bei einem AKW-Störfall evakuiert oder erhalten Jodtabletten. Der Rest der Schweiz fällt in Zone 3, für die keine Massnahmen vorgesehen sind.
Mit der Animation zeigt Greenpeace, dass diese Notfallschutz-Zonen viel zu klein sind und einem schweren AKW-Unfall in keiner Weise gerecht würden. Basierend auf Modellrechnungen des englischen Atomexperten John Large wird illustriert, wie sich eine radioaktive Wolke ausbreiten würde, wenn es im AKW Beznau zu einem Super-GAU käme: Ein solcher, sehr schnell verlaufender Unfall, bei dem grosse Mengen Radioaktivität freigesetzt werden, würde Gebiete weit über den 20 Kilometer-Radius hinaus, inklusive das benachbarte Ausland verstrahlen. Ganze Landstriche müssten evakuiert werden.
Grundlage der vom Bundesrat vorgeschlagenen Notfallschutzplanung ist jedoch nicht dieses Szenario, sondern die häufiger möglichen, aber relativ langsam verlaufenden AKW-Unfälle von mittlerer Schwere. «Das ist absolut verantwortungslos», sagt Greenpeace-Atomexperte Leo Scherer, «denn solange Atomkraftwerke in Betrieb sind, können schwere Unfälle von der Grössenordnung Tschernobyl nicht ausgeschlossen werden. Mit der vorliegenden Regelung wäre die Bevölkerung für diesen Ernstfall nicht oder nur höchst ungenügend geschützt.»
Greenpeace fordert daher vom Bundesrat eine Notfallschutzplanung, die auch die schwersten möglichen AKW-Katastrophen mit einbezieht: Notfallschutz-Zonen von 80 bis 120 Kilometern und Einbezug der Nachbarländer, die von einem potenziellen AKW-Unfall in der Schweiz betroffen wären.
Animation und Vernehmlassungsantwort im Pressedossier.
Kontakt: Leo Scherer, Atomkampagne Greenpeace, Tel. 078 720 48 36