Greenpeace Schweiz und der Trinationale Atomschutzverband (TRAS) nehmen den Entscheid der kantonalen Staatsanwaltschaften Aargau und Solothurn, das Strafverfahren gegen die Atomkraftwerke Leibstadt und Gösgen einzustellen, zur Kenntnis. Wir werden die Begründung der Justizbehörden vertieft analysieren und danach das weitere Vorgehen bestimmen.
Greenpeace Schweiz und TRAS halten an ihren Vorwürfen grundsätzlich fest: Das Obligationenrecht (OR) gilt auch für Atomkraftwerke und es existieren für sie keine spezialgesetzlichen Regelungen. Das OR erlaubt keine Aktivierung von zu amortisierenden Kosten für Nachbetrieb, Stilllegung und Entsorgung. Es ist gemäss OR ebenfalls nicht zulässig, dass die Atomkraftwerke in ihren Bilanzen höhere Werte als Marktwerte für die Stilllegungs- und Entsorgungsfonds einsetzen und damit die notwendige finanzielle Sanierung ihrer Bilanzen umgehen.
Mit Hilfe der nicht OR-konformen Rechnungslegung haben die Atomkraftwerke zu tiefe Kosten für den Atomstrom ausgewiesen; da sie politisch argumentieren, ist davon auszugehen, dass eine Täuschungsabsicht vorliegt. Alle Beteiligten, inkl. Revisionsgesellschaften, haben sich damit abzufinden, dass für die im OR vorgesehenen Eigenkapitalschutzmechanismen die Vorschriften des OR und nicht selbst definierte Rechnungslegungsnormen massgebend sind.
Per Ende 2012 lagen die bilanzierten Aktiven der beiden Kernkraftwerke um 530 Millionen Franken höher als die effektiven Ansprüche der beiden Werke gegenüber den Stilllegungs- und Entsorgungsfonds.
Für weitere Informationen:
Florian Kasser, Atomexperte Greenpeace Schweiz: +41 (0)76 345 26 55
Rudolf Rechsteiner, Vizepräsident TRAS: +41 (0)79 785 71 82
Kaspar Müller, Finanzexperte: +41 (0)61 263 93 91