Eine Rappenspalterei auf Kosten des Bevölkerungsschutzes: Die AKW-Betreiber haben heute angekündigt, dass sie die Kosten für die Verteilung der Jodtabletten in einem Umkreis von 50 Kilometern nicht übernehmen wollen und deshalb vor Bundesverwaltungsgericht Beschwerde einreichen werden. Für Greenpeace Schweiz widerspricht dies klar dem Verursacherprinzip, das im Strahlenschutz- und im Kernenergiegesetz verankert ist.
«Der Atomunfall von Fukushima hat gezeigt, dass die Bevölkerung in einem Umkreis von über 100 Kilometern von der radioaktiven Wolke betroffen sein kann», sagt Florian Kasser, Atomexperte von Greenpeace Schweiz. «In der dichtbesiedelten Schweiz ist eine Ausweitung der Jodtabletten-Verteilzone auf 50 Kilometer also nicht nur angemessen, sie stellt ein absolutes Minimum dar».
«Wenn die Betreiber die Kosten für den Bevölkerungsschutz nicht übernehmen wollen, wie das Gesetz es vorschreibt, haben sie ja immer noch die Möglichkeit, die Atomkraftwerke sofort abzuschalten», so Kasser. In diesem Fall müssten sie auch kein neues System zur Messung der Radioaktivität in den Flüssen finanzieren und könnten das gesparte Geld in den Ausbau der erneuerbaren Energien investieren.
Für weitere Informationen:
Florian Kasser, Atomexperte Greenpeace Schweiz, 076 345 26 55,