Der neu gegründete Verein Konzernverantwortungsinitiative plant die Lancierung einer Volksinitiative. Diese hat zum Ziel, dass Unternehmen mit Sitz in der Schweiz Menschenrechte und Umweltstandards auch bei ihren Aktivitäten im Ausland respektieren. Der breit abgestützte Verein besteht aus rund 50 Hilfswerken, Frauen-, Menschenrechts- und Umweltorganisationen kirchlichen und gewerkschaftlichen Vereinigungen sowie Aktionärsverbänden.
2011 startete die Kampagne «Recht ohne Grenzen» mit einer Petition und forderte, dass Schweizer Firmen Menschenrechte und Umweltschutz respektieren – auch im Ausland. Bereits 7 Monate später konnte die Petition mit über 135‘000 Unterschriften eingereicht werden. Und sie wirkte: Das Parlament verlangte vom Bundesrat einen nationalen Aktionsplan zu Wirtschaft und Menschenrechten („Ruggie-Strategie“), den rechtsvergleichenden Bericht zu Sorgfaltsprüfungen im Bereich Menschenrechte und Umwelt und den noch ausstehenden Bericht zum Zugang zu Wiedergutmachung für Opfer von Menschenrechtsverletzungen durch Unternehmen.
Obschon die Regierung Probleme im Bereich Wirtschaft und Menschenrechte und die damit verbundenen Reputationsrisiken für die Schweiz anerkennt, bleiben alle bisherigen Lösungsvorschläge im Bereich freiwilliger Massnahmen. Bundesrat und Parlament waren bisher nicht bereit, den erforderlichen nächsten Schritt zu machen und rechtlich verbindliche Anforderungen an Unternehmen mit Sitz in der Schweiz zu formulieren. Damit wird die Respektierung von Menschenrechten und Umwelt im Ausland weiterhin dem Goodwill der Schweizer Unternehmen überlassen.
Aus diesem Grund hat eine breite Koalition der Zivilgesellschaft beschlossen, gemeinsam die Volksinitiative «für verantwortungsvolle Konzerne – zum Schutz von Mensch und Umwelt (Konzernverantwortungsinitiative)» zu lancieren. Deren Kernanliegen ist präventiver Natur: Eine Sorgfaltsprüfungspflicht bezüglich Menschenrechte und Umwelt. Diese Sorgfaltsprüfung umfasst eine Risiko-Abschätzung, Massnahmen zur Vermeidung und Beendigung allfälliger Menschenrechtsverletzungen und Umweltschäden sowie eine umfassende Berichterstattung darüber. Die Sorgfaltsprüfungspflicht erstreckt sich auf alle Geschäftsbeziehungen eines Unternehmens und orientiert sich an den 2011 im Menschenrechtsrat einstimmig beschlossenenUNO-Leitprinzipien. Von der Initiative betroffen sind alle Schweizer Unternehmen. Die Ausgestaltung der Sorgfaltsprüfungspflicht ist aber abhängig von den spezifischen Risiken eines Betriebs, weshalb der Grossteil der KMU kaum davon betroffen sein wird.
Der Initiativtext ist bei der Bundeskanzlei in Prüfung, das Initiativkomitee wird zurzeit konstituiert. Der Verein Konzernverantwortungsinitiative wird sich und sein Projekt in der zweiten Aprilhälfte ausführlich vorstellen. Die Unterschriftensammlung beginnt Anfang Mai.
Für Rückfragen:
- Rahel Ruch, Koordinatorin, 076 517 02 08,
- Michel Egger, Coordinateur, 079 599 97 30,