Ob jung, älter oder hochbetagt: Der Erbrechtsspezialist Christoph Burckhardt rät allen, ihren letzten Willen rechtzeitig festzuhalten. Er unterstützt Greenpeace bei Testamentseröffnungen und berät Klientinnen und Klienten, die gemeinnützige Organisationen begünstigen wollen.

Eines Tages lag ein Brief mit dem Absender eines Notariats im Postfach des Zürcher Rechtsanwalts Christoph Burckhardt. Ein Herr hatte vor seinem Tod Greenpeace Schweiz begünstigt. Das bestätigte das Schreiben der Notarin und die Kopie des beigelegten Erbscheins. Darauf war jedoch ein «ungefähres Todesdatum» angegeben. «Das kam mir seltsam vor», sagt Burckhardt rückblickend. Er griff zum Hörer und wählte die Nummer der Notarin. Nach dem Gespräch hatte sich das Rätsel um das ungenaue Datum geklärt: Der Erblasser war lange von niemandem vermisst worden. Sein Leben war auf mehrere Länder verteilt gewesen, er hatte einige Wohnungen besessen und die Nachbarn mussten gedacht haben, er halte sich vermutlich gerade anderswo auf.

«Ein Zeichen unserer Zeit», sagt Burckhardt nachdenklich hinter dem aufgeräumten Tisch seiner Kanzlei am Zürcher Hauptbahnhof: «Es fällt nicht mehr auf, wenn man nicht mehr da ist.» Dann erhellen sich seine Gesichtszüge, denn «zum Glück» sei bei der Räumung der Wohnung ein Zettel aufgetaucht. Darauf hatte der Erblasser Greenpeace als Alleinerbin bestimmt. Die Geschichte, die vor zwei Jahren etwas verworren begonnen hat, steht heute kurz vor einem erfreulichen Ende – und Greenpeace vor einer bedeutenden Zuwendung. Die Wohnungen sind verkauft, die Transaktionen bald abgeschlossen.

Sinnvolles Vorausschauen

Die meisten Nachlassverwaltungen, die Christoph Burckhardt für gemeinnützige Organisationen wie Greenpeace durchführt, sind deutlich weniger aufwändig. Alle aber bezeichnet er als «besonders», immer steckten persönliche Gedanken, Wünsche, oft Herzblut und durchwegs ein Wille dahinter, den es zu respektieren gelte. Tag für Tag berät der Erbrechts­spezialist Klientinnen und Klienten beim Regeln ihres Erbes. «Wenn ich mit einer sachlich und rechtlich gut begründeten Analyse einen Beitrag leisten kann zu einer einfachen, schnellen Lösung, ist das für mich anwaltlicher Erfolg.»

Das Altersspektrum seiner Kundschaft umfasst das ganze Leben. Die Jüngsten sind zwanzig, die Ältesten hochbetagt. «Sich mit dem eigenen Tod zu befassen, ist zu keinem Zeitpunkt des Lebens erfreulich», so Burckhardt. «Doch wer zu mir kommt, hat sich entschieden, darüber nachzudenken und sich beraten zu lassen – und ich tue alles dafür, dass es zu einer stimmigen Lösung kommt.» Manche Klienten stehen allein, haben vielleicht ihren Partner verloren, einen Elternteil oder ein Kind; andere haben mit ihren Geschwistern unerfreuliche Erbstreitigkeiten erlebt, vor denen sie ihre eigenen Kinder dereinst verschonen wollen; Dritte stehen vor dem Schritt zu einer Patchworkfamilie und suchen Rat, wie ihr Erbe fair zu regeln sei. Ihnen allen ist gemeinsam, dass sie sich noch zu Lebzeiten Gedanken machen, was mit ihrem Vermögen einmal geschehen soll. «Das ist sinnvoll», so Burckhardt: «Ordnung schaffen ist immer gut.»

Viele Fragen

Manche haben konkrete Vorstellungen, die meisten vor allem aber zahlreiche Fragen. «Das Wissen rund ums Vererben ist klein», stellt der Anwalt fest. «Viele haben schon einmal gehört, dass es so etwas wie einen Pflichtteil* gibt. Was das aber konkret bedeutet, wissen die wenigsten.» Ihnen legt Burckhardt dar, welche Prozentteile an Begünstigungen das Recht für welche Familienmitglieder vorschreibt. Nur wer keine pflichtteilgeschützten Erben hinterlässt, kann über das gesamte Vermögen verfügen. Gerade bei diesen Klienten kommen immer wieder Immobilien ins Spiel – für Greenpeace oft eine heikle Angelegenheit, zumal Erbschaften, die mit Auflagen verbunden sind, sehr aufwändig werden können. Da es Greenpeace zudem ein besonderes Anliegen ist, zu veräussernde Immobilien sozial zu verkaufen und zu garantieren, dass sie weiterhin ökologisch genutzt werden, besteht eine Partnerschaft mit dem Hausverein Schweiz.

Die Erben werden immer älter

Beratungen rund um die Begünstigung von Nonprofitorganisationen interessieren Christoph Burckhardt besonders, gewinnt dieser Teil seiner Arbeit doch zunehmend an Bedeutung. Vor über hundert Jahren, zu Anfangszeiten des Zivilgesetzbuches, lag die durchschnittliche Lebenserwartung noch bei vierzig bis fünfzig Jahren, ruft er in Erinnerung. Mit der deutlich gestiegenen Lebenserwartung verbleichen der ursprüngliche Inhalt und der Auftrag des Erbrechts: «Die heutigen Nachkommen stehen im Erbfall ihrer Eltern selbst bereits kurz vor der Pensionierung.» In dieser Lebensphase seien sie häufig gar nicht mehr an einer Erbschaft und allenfalls damit anfallenden Aufgaben interessiert. «Für viele ältere Menschen bedeutet Erben auch Stress», beobachtet Christoph Burckhardt: Es gilt, Häuser leerzuräumen, auf Ämtern vorbeizugehen, Akten zu sichten.

Nicht in Stein gemeisselt

Christoph Burckhardt strahlt Erfahrung aus und eine Ruhe, die Bedenken schwinden lässt. Das ist auch eines seiner Hauptanliegen: «Menschen die Angst zu nehmen, ihren letzten Willen zu bestimmen.» Vielmehr ermutigt er seine Klientinnen und Klienten, sich mit der Thematik zu befassen. «Es kann immer etwas passieren. Wir leben ein riskantes Leben, sind unterwegs, fahren Velo, Auto, überqueren die Strasse immer häufiger mit dem Blick aufs Handy – das Leben ist gefährlicher geworden.» Seiner Kundschaft rät er zu möglichst einfachen Lösungen. Ein Testament kann jederzeit angepasst und abgeändert werden, nichts ist in Stein gemeis­selt. Deshalb lautet sein Credo: «Ordnung machen, Testament verfassen und dann für eine Weile nicht mehr darüber nachdenken, sondern: gut versorgen!»

* Pflichtteil und freie Quote

Schreibt man ein Testament, kann die sogenannte freie Quote bestimmt werden: Sie ist jener Teil des Ver­mögens, der nicht dem Pflichtteilschutz unterliegt, und damit frei vererbbar. Für Ehepartner, eingetragene Partner und Nachkommen, allenfalls auch Eltern, schreibt das Recht einen Mindestanteil am Erbe vor. Wer keine der vorgenannten pflichtteilgeschützten ­Erben hinterlässt, kann über sein ganzes Vermögen verfügen.

Für Fragen oder zum Bestellen des kostenlosen Testament-Ratgebers:
044 447 41 79, [email protected],
www.greenpeace.ch/legate
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Christoph Burckhardt (*1956) hat seine Disser­tation zum Thema «Vermächtnisforderung» ­verfasst. 1988 erwarb er das Zürcher Anwalts­patent, arbeitete in einer Zürcher Kanzlei, war von 1990 bis 2013 Partner bei Peyer Partner Rechtsanwälte und ist seither Partner bei Zürcher Rechts­anwälte. Christoph Burckhardt ist auf Erbrecht spezialisiert und begleitet Nonprofit­organisationen wie Greenpeace Schweiz bei Testamentsberatungen und Nachlassabwicklungen.

Ursula Eichenberger war Journalistin für verschiedene Medien (v. a. «Neue Zürcher Zeitung», «Welt­woche», «SonntagsZeitung») und langjährige Redak­torin beim «Tages-Anzeiger» mit Schwerpunkt Sozial- und Gesellschaftsthemen. Heute arbeitet sie als ­freischaffende Buchautorin sowie Texterin, Fundraiserin und Beraterin für Stiftungen und NGOs (v. a. Unicef Schweiz).