Greenpeace ist enttäuscht, dass der in der Eingabe angesprochene Bundesrat es nicht für nötig erachtet, selbst auf die Anliegen der Betroffenen einzugehen. Ein weiteres Zeichen dafür, dass er die Problematik nicht mit der nötigen Ernsthaftigkeit verfolgt. Ein anderes ist beispielsweise der immer noch ausstehende Entscheid über die obligatorische Einführung des Dieselpartikelfilters, der auf Anfang Jahr angekündigt war.
Die Antwort des Bundesamtes für Umwelt (Bafu) befriedigt nicht. Nachdem die gesetzlichen Grundlagen schon seit über 20 Jahren bestehen und trotz Fortschritten die gesundheitsrelevanten Grenzwerte bis heute noch längst nicht erreicht sind, braucht es ein beherzteres Vorwärtsgehen. Die Aussage, dass die gesundheitsrelevanten Imissionsgrenzwerte in – nicht definierter – Zukunft erreicht werden sollen, genügt den Klagenden und Greenpeace nicht.
Insbesondere wird im Brief des Bafu auch nicht darauf eingegangen, ob Betroffenen überhaupt ein Recht auf gute Luft eingeräumt wird. Hierzu erwartet Greenpeace weiterhin eine Stellungnahme.Greenpeace wird nächste Woche das Bafu-Schreiben mit den Betroffenen und dem zuständigen Anwalt im Detail prüfen und die nächsten Schritte festlegen.
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