Aussen-Heizgeräte haben keinen Platz im Kanton Baselland. Auch die Städte Zürich, Bern, Solothurn, Luzern und Winterthur haben den energieverschwenderischen Terrassenstrahlern den Kampf angesagt. Das reicht aber bei weitem nicht, denn gesetzliche Grundlagen sind noch selten und trotz Verbot wuchern Heizpilze auf dem Privatgelände von Restaurants und Cafés.
Zürich. Terrassenstrahler oder sogenannte Heizpilze verursachen eine massive Energieverschwendung und verbreiten sich rasant in der Schweiz. Deshalb lancierte Greenpeace Anfang Februar eine Umfrage bei den kantonalen Energiefachstellen und den 20 grössten Städten, um Vorreiter im Kampf gegen die energieverschwenderischen Aussen-Heizstrahler zu finden. Pionier-Kanton ist Baselland, dessen Energiegesetz den Gebrauch von mobilen Aussen-Heizgeräten gänzlich untersagt. Alle Vorreiter-Städte – Zürich, Bern, Solothurn, Luzern und Winterthur – haben Richtlinien, wonach mobile Terrassenstrahler auf öffentlichem Grund nicht gestattet sind.
Die Analyse der Umfrageergebnisse zeigt ein gewichtiges Problem auf: Es gibt in einigen Kantonen zwar Regelungen, nach denen Aussenheizungen nur mit erneuerbaren Energien oder nicht anders nutzbarer Abwärme betrieben werden dürfen. Allerdings gilt diese Vorschrift nur für fest installierte Aussenheizungen. Mobile Geräte – also die gas- und strombetriebenen Heizstrahler – sind nicht inbegriffen.
Die ausführlichen Umfrageergebnisse werden heute an die zuständigen Stellen übergeben. Greenpeace fordert Bund und Kantone auf, die absurde Energieverschwendung zu stoppen und die klimaschädlichen und atomare Abfälle verursachenden Heizstrahler zu verbieten.
Vorreiter im Kampf gegen Heizpilze gesucht (News vom 6.2.2008)